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GmbH als Minderjähriger

| 25. Mai 2009 14:04 |
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Gesellschaftsrecht


Beantwortet von


17:21

Hallo,
darf ich als Minderjähriger eine GmbH gründen und gleichzeitig als Gesellschafter und Geschäftsführer fungieren?

§6 GmbHG :(2) Geschäftsführer kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein.

Beschluss des Vormundschaftsgericht:Der Betroffene ist im Rahmen der Vorgaben des §112 BGB für die Geschäfte des Gewerbebetriebs unbeschränkt geschäftsfähig.

§112 BGB :(1) Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedarf.
(2) Die Ermächtigung kann von dem Vertreter nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zurückgenommen werden.

Ich bin mir da nicht so sicher...

25. Mai 2009 | 15:33

Antwort

von


(910)
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Trotz einer etwaigen Ermächtigung im Sinne von § 112 BGB können Sie wegen der im Bereich der GmbH abschließenden Regelung des § 6 GmbHG nicht als Geschäftsführer einer GmbH fungieren. Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 13.04.1992 (Az. 15 W 25/92 ) wie folgt entschieden (Leitsatz):

„Ein Minderjähriger kann auch vertreten durch seinen gesetzlichen Vertreter mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts gem. §§ 112 , 113 BGB nicht zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt werden Die Ermächtigung zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäftes oder Eingehung eines Dienstverhältnisses führt nicht zu einer uneingeschränkten Geschäftsfähigkeit i.S.d. § 6 Abs. 2 S. 1 GmbHG .“

Das von Ihnen angedachte Modell einer sog. Ein-Mann-GmbH kann somit erst realisiert werden, wenn Sie volljährig sind.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 25. Mai 2009 | 15:57

Sehr geehrter Herr Böhler,
gibt es überhaupt keine Möglichkeit Geschäftsführer meiner GmbH zu werden? Wenn nein, sehen Sie eine andere Möglichkeit dies zu realisieren?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. Mai 2009 | 17:21

Sehr geehrter Ratsuchender,

solange Sie minderjährig sind, können Sie leider unter gar keinen Umständen GmbH-Geschäftsführer werden.

Ich bedaure, Ihnen kein für SIe günstigeres Ergebnis mitteilen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 25. Mai 2009 | 17:44

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