Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Sie können bei einer Neuanmeldung Ihres Gewerbes und der darauffolgenden steuerlichen Anmeldung beim Finanzamt wieder die Kleinunternehmerregelung wählen.
Wenn Sie sich damals auch steuerlich abgemeldet haben, zählt dies als Neugründung und Sie müssen Ihren potentiellen Umsatz für das Jahr 2020 schätzen, beachten Sie bitte die ab dem 01.01.2020 geltenden neuen Umsatzgrenzen i.H.v. 22.000 €. Wenn Sie dann in 2021 prüfen, ob Sie die Umsatzgrenzen in 2020 überschritten haben, müssen Sie den anteiligen Umsatz (bspw. Gründung 01.04.2020, Umsatz 10.000 €) auf das ganze Jahr hochrechnen, im Beispiel wären das 13.333 €.
Wenn Sie sich damals nicht steuerlich abgemeldet haben, können Sie dennoch die Kleinunternehmerregelung wählen, da Sie in 2019 keinen Umsatz hatten und damit unter die Umsatzgrenze gefallen sind, Sie müssen natürlich für 2020 trotzdem eine Prognose abgeben.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt
03.03.2020
|
15:43
Antwort
vonRechtsanwalt Sebastian Braun
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Rückfrage vom Fragesteller
03.03.2020 | 15:54
Sehr geehrter Herr Braun,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Was genau bedeutet "sich steuerlich abmelden"? Ich habe mein Gewerbe beim für mich zuständigen Gewerbeamt in meinem Wohnort abgemeldet. Ich habe auch zusätzlich mein zuständiges Finanzamt schriftlich über die Abmeldung meines Gewerbes informiert. Habe ich mich damit steuerlich abgemeldet?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
03.03.2020 | 15:57
Sehr geehrter Fragesteller,
steuerlich abmelden bedeutet, dass Sie Ihr Gewerbe auch in steuerlicher Hinsicht beendet haben. Wenn Sie das Finanzamt damals darüber informiert haben, dann haben Sie sich steuerlich abgemeldet, weshalb SIe dann auch keine Pflichten mehr haben, Abgabe einer Steuererklärung etc.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt