Sehr geehrter Herr Fragesteller,
Grundsätzlich kann ein Gewerbe nur für zukünftige Zeiten,aber nicht für die Vergangenheit(= rückwirkend) abgemeldet werden.
Erst ab dem Zeitpunkt wirksamer Abmeldung können keine Beitragspflichten mehr entstehen.Ich verstehe Sie so,dass Sie Ihr Gewerbe mit Wirkung September 2003 abgemeldet haben. Hiervon ausgehend entfällt die Beitragspflicht für den Folgezeitraum (ab 2004).Für den davorliegenden Zeitraum müsste es eigentlich Beitragsmitteilungen oder Bescheide der entsprechenden Berufsverbände geben.Ich kann anhand des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts nur vermuten,dass solche Beitragsmitteilungen oder Bescheide in Ihrem Fall fehlen,vermutlich,weil Ihr Gewerbe nie "aktiv" gewesen ist.
Da (bisher) demnach keine entsprechenden Beiträge bis zur Abmeldung erhoben wurden, können auch für den Zeitraum bis zur Abmeldung derzeit keine Beitragszahlungsnachweise vorgelegt werden.
Was den von Ihnen angefragten Zeitraum 2004/2005 anbelangt,so legen
Sie am besten eine Kopie die Abmeldung mit Wirkung September 2003 vor.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Mertens
Rechtsanwältin