Umtragung eines Nacherbenvermerks
beantwortet von
Rechtsanwalt Lorenz Weber / Merseburg
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe gerade eine Erbschaft gemacht. Meine Tante ist von mir „allein beerbt worden. Nacherbfolge ist angeordnet. Sie tritt ein beim Tod des Vorerben." (Zitat Erbschein) D.h. ich bin Vorerbe eines Hauses mit Grundstück (Wert von mir auf ca. 80 - 100tEuro geschätzt). Nacherben sind meine Kinder (10 u. 7 Jahre). Im Grundbuch des Hauses ist nun ein Nacherbenvermer ...