Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es kommt darauf an,ob die Bank die Erklärung der Großmutter als eine (postmortale Vollmacht) betrachtet,dann ja,oder als die Benennung eines Testamentvollstreckers (TV), dann wird die Bank die Vorlage eines Erbschein verlangen,in dem Sie als TV eingetragen sind. Also man soll zerstört versuchen, die Bank davon zu überzeugen, dass es sich um eine postmortale Vollmacht handelt .
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 24.09.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Diese Antwort ist vom 24.09.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Ergänzung vom Anwalt
24.09.2014 | 19:29
Tippfehler: zuerst versuchen (nicht zerstört)