Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Welche Schwierigkeiten können dann auftreten?
Widerruft ein Kunde, muss er die Restschuld ablösen. In der Regel heißt das: Er muss einen neuen Kreditvertrag abschließen. Bei der ING-DiBa hat er jedoch keine Chance auf einen Anschlusskredit: Die Bank schuldet seit 4. August 2014 nur Kredite um, deren Zinsbindungsfrist abläuft. Deswegen haben die Verbraucherzentralen auf die Schwierigkeiten nach dem Widerruf hingewiesen. Haben Sie aber die Mittel, um die Restschuld abzulösen, haben Sie nichts zu befürchten.
Es ist in meinem Fall so, dass die ursprünglichen Kreditsummen der beiden Kredite zusammengenommen die Höhe der eingetragenen Grundschuld (um 2000,- Euro) übersteigen. Könnte das ein Problem sein?
Auf keinen Fall
Kann die Bank das neuere Darlehen dann vielleicht kündigen und Vorfälligkeitsentschädigung verlangen?
Nein, es liegt kein Kündigungsgrund vor
Oder kann ich den älteren Kredit bedenkenlos widerrufen?
ja
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 26.09.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Vielen Dank für Ihre Antwort. Sie trifft allerdings nicht den Kern meiner Frage.
Dass nach einem Widerruf die Restschuld zu begleichen ist, ist selbstverständlich. Die Mittel stehen mir zur Verfügung.
Dass die IngDiba bei Widerruf keine Anschlusskredite anbietet, ist mir bekannt, das kann aber nicht der Grund dafür sein, warum gewarnt wird, Darlehen zu widerrufen, wenn die eingetragene Grundschuld mehrere Darlehen absichert. (Dann müsste man davor warnen, Darlehen der IngDiba zu widerrufen)
Vielleicht ist es in meinem Fall wirklich unproblematisch, dass die Kreditsummen die Höhe der eingetragenen Grundschuld übersteigen, weil beide Darlehen über den gleichen Kreditgeber laufen. Bei unterschiedlichen Kreditgebern sieht das möglicherweise anders aus.
Ein Kündigungsgrund für die Bank könnte ja sein, dass die Sicherheit nicht mehr in notwendiger Höhe gegeben ist.
Deshalb möchte ich Sie nochmal fragen: Weshalb warnt man davor, Darlehen zu widerrufen, wenn auf der Grundschuld neben dem widerrufenen noch weitere Darlehen lasten?
Und inwieweit kann ich mich auf Ihre anwaltliche Aussage berufen, dass ich bedenkenlos widerrufen kann, falls meine Bank wegen des zweiten auf der Grundschuld lastenden Darlehens Probleme macht?
Weshalb warnt man davor, Darlehen zu widerrufen, wenn auf der Grundschuld neben dem widerrufenen noch weitere Darlehen lasten?
Der Grund kann nur eine nicht vorhandene Anschlussfinanzierung sein.
Und inwieweit kann ich mich auf Ihre anwaltliche Aussage berufen, dass ich bedenkenlos widerrufen kann, falls meine Bank wegen des zweiten auf der Grundschuld lastenden Darlehens Probleme macht?
In meiner Antwort steht oben:
„Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten".
Sobald Sie den Restbetrag aus Ihrem Kredit ausbezahlt haben, haben Sie gegen Ihre Bank insoweit einen Anspruch auf die Rückgewährung der Grundschuld m.d.F., dass dieser Teil der Grundschuld „frei" wird und für den 2. Kredit als Sicherheit verwendet werden kann.
Ihre Aussage,
„Ein Kündigungsgrund für die Bank könnte ja sein, dass die Sicherheit nicht mehr in notwendiger Höhe gegeben ist"
trifft nicht zu. Denn nachdem Sie den Restbetrag aus Ihrem Kredit ausbezahlt hatten, ist die 2. Forderung der Bank noch mehr gesichert als zuvor. Denn früher hatte die Bank durch die Grundschuld zwei Kredite abgesichert und jetzt nur einen. Es kommt sogar zur „Übersicherung" der Forderung.