Elternunterhalt - Sohn lebt im Ausland
beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Hallo. Im Folgenden kurz der Sachverhalt: - Mutter, BRD, 82 Jahre alt, alleinstehend, keine Vermögenswerte, Rente EUR 1.600/mtl. - Sohn A, 52 Jahre alt, BRD, ledig, kein Vermögen, minimales Einkommen - Sohn B, 62 Jahre alt, seit 37 Jahren wohnhaft in DK, verheiratet mit gebürtiger Dänin Aufgrund der rapiden gesundheitlichen Abschwächung meiner Mutter (Demenz), wird eine Einlieferung ins P ...