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Diese Antwort ist vom 14.04.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sofern es einen Titel über den Unterhalt gibt, muss dieser aufgrund der aktuellen Lage geändert werden.
Dazu wäre die Exfrau schriftlich aufzufordern, einer Abänderung zuzustimmen und zu erklären, dass sie auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aus dem Titel verzichtet.
Stimmt sie dem nicht zu kann der Titel nur gerichtlich abgeändert werden, sodass ein entsprechender Abänderungsantrag an das Gericht zu richten ist.
Bei 1.200 Euro liegt der Selbstbehalt.
Dieser wird nur dann herabgesetzt, wenn Sie als neue Ehefrau kein eigenes Einkommen haben.
Haben Sie hingegen ein eigenes Einkommen dann kann der Selbstbehalt sogar hoch gesetzt werden.
Einzelheiten sollten anwaltlich geprüft werden bevor man das Abänderungsverlangen an die Exfrau richtet.
Idealerweise klärt man in diesem Atemzug auch gleich die Unterhaltsverpflichtung für den Rentenbeginn mit ab.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Rückfrage vom Fragesteller
14.04.2015 | 21:55
Ich, als neue Ehefrau habe ein Einkommen, wir leben in einem gemeinsamen Haushalt, der Selbstbehalt meines Mannes müsste doch eher herabgesetzt werden, wenn mein Verdienst dann über seiner Rente liegt, ich dachte, das Einkommen des neuen Partners würde nicht in die neue Berechnung mit einfliessen, bin mir aber sehr unsicher!
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
14.04.2015 | 22:04
Das Einkommen wird nicht direkt mit rangezogen.
Viele Gericht bilden aber einen sogenannten Synergieeffekt, weil Ihr Mann ja nicht den vollen Selbstbehalt ausschöpfen muss, weil Sie zusammen wirtschaften.
Wie es hier aber wirklich im Einzelfall aussieht, sollten Sie prüfen lassen. Dazu muss der Anwalt alles Einkommen und alle Ausgaben prüfen.
Rückfrage vom Fragesteller
14.04.2015 | 22:09
Ich, als neue Ehefrau habe ein Einkommen, wir leben in einem gemeinsamen Haushalt, der Selbstbehalt meines Mannes müsste doch eher herabgesetzt werden, wenn mein Verdienst dann über seiner Rente liegt, ich dachte, das Einkommen des neuen Partners würde nicht in die neue Berechnung mit einfliessen, bin mir aber sehr unsicher!