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Frage zum Erbrecht - Bin ich als Cousin pflichtteilsberechtigt?

17. März 2012 17:53 |
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Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Reinhard Moosmann

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage bezüglich des Themas "Erbrecht".

1. Ein Cousin von mir ist vor ca.6 Monaten verstorben, er hat sein Hab und Gut an seine Ehefrau vererbt. Es gibt keine sonstigen Verwandten /Kinder oder sonstiges ausser mich. Wie verhählt es sich bei solch einer Situation mit dem Pflichterbanteil?

2.Desweiteren ist die Mutter von Ihm, also meine Tante auch vor ca.4 Monaten verstorben, wer hat bei Ihr Anspruch auf das Erbe, die Ehefrau von meinem Cousin als nicht direkt Verwandte, oder Ich???

Vielen dank im voraus für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


1.
Die Pflichtteilsberechtigten ergeben sich aus § 2303 BGB : die Abkömmlinge des Erblassers, seine Eltern und der Ehegatte.

Die Frage 2 verstehe ich dahin, dass die Mutter des Cousins bei dessen Tod noch lebte. Sie war dann pflichtteilsberechtigt.

Sie sind als Cousin nicht pflichtteilsberechtigt.

2.
Wenn die Mutter des Cousins keine letztwillige Verfügung hinterlassen hat, ist gesetzliche Erfolge nach §§ 1924 ff BGB eingetreten.

Die Ehefrau des Cousins gehört nicht zu den gesetzlichen Erben.

Sie sind gesetzlicher Erbe 3. Ordnung (§ 1926 BGB ). Dies sind die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Als Cousin sind Sie ein Abkömmling der Großeltern.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Moosmann, Rechtsanwalt

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