Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.
Die Pflichtteilsberechtigten ergeben sich aus § 2303 BGB
: die Abkömmlinge des Erblassers, seine Eltern und der Ehegatte.
Die Frage 2 verstehe ich dahin, dass die Mutter des Cousins bei dessen Tod noch lebte. Sie war dann pflichtteilsberechtigt.
Sie sind als Cousin nicht pflichtteilsberechtigt.
2.
Wenn die Mutter des Cousins keine letztwillige Verfügung hinterlassen hat, ist gesetzliche Erfolge nach §§ 1924 ff BGB
eingetreten.
Die Ehefrau des Cousins gehört nicht zu den gesetzlichen Erben.
Sie sind gesetzlicher Erbe 3. Ordnung (§ 1926 BGB
). Dies sind die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Als Cousin sind Sie ein Abkömmling der Großeltern.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Moosmann, Rechtsanwalt
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