Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Finanzen und Steuern: als GmbH Bargeld in Gold tauschen

25. November 2016 10:41 |
Preis: 100€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Florian Bretzel

Zusammenfassung

Welche steuerlichen und bilanziellen Besonderheiten müssen bei der Investition in physisches Gold durch eine GmbH beachtet werden?

Der Kauf von physischem Gold durch eine GmbH unterscheidet sich vom Kaufprozess her nicht von Käufen durch Privatpersonen. Steuern fallen nur an, wenn beim Verkauf Gewinne erzielt werden. Diese sind in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen und mit dem Körperschaftsteuersatz zu versteuern. Eine Kapitalertragsteuer wird nicht einbehalten. Verluste wirken sich gewinnmindernd aus. Gold wird in der Bilanz maximal mit den Anschaffungskosten bewertet, auch wenn der Goldpreis steigt. Bankgebühren und Kosten im Zusammenhang mit dem Goldkauf sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Hallo, wir haben eine kleine GmbH und würden gerne Geldbestand in Gold tauschen. Was müssen wir als gewerblicher Käufer beachten, inwieweit unterscheidet sich der Kauf vom privaten Käufer. Werden Steuern nur fällig, wenn beim Verkauf Gewinne erzielt werden. Ist die Bank verpflichtet eine Kapitalertragssteuer einzubehalten? Können Verluste ebenso geltend gemacht werden? Wann ist ein Gewinn, auch Buchgewinn zu versteuern und in welcher Höhe? Wie ist Gold zu bilanzieren, d.h. sollte der Goldpreis steigen, würde dann im Jahresabschluss der gestiegene Goldwert zum Einkaufspreis oder Verkaufswert bewertet in der Bilanz stehen (und zu einer anderen Bilanzsumme führen)? Sind Bankgebühren, Spesen und Kosten für Goldkauf, Lagerung und Sicherung voll abzugsfähig? Welche Vor- und Nachteile bzw. Risiken birgt die Umwandlung von Bargeld in Gold, außer dem Kursrisiko? Vielen Dank im Voraus.

Einsatz editiert am 28.11.2016 13:30:45

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Was müssen wir als gewerblicher Käufer beachten, inwieweit unterscheidet sich der Kauf vom privaten Käufer.

Der reine Kaufs- (und ggf. Verkaufs-)Prozess unterscheidet nicht zwischen privaten und gewerblichen Käufern.

2. Werden Steuern nur fällig, wenn beim Verkauf Gewinne erzielt werden.

Gold wirft (wie alle Edelmetalle) ja keine laufenden Erträge ab, es gibt keine Dividenden, Zinsen o. ä. Insoweit ist nur bei Verkauf (wenn denn Gewinne erzielt werden) der Gewinn in der GuV der GmbH zu erfassen und dann ggf. auch zu versteuern.

3. Ist die Bank verpflichtet eine Kapitalertragssteuer einzubehalten?

Die Gewinne aus dem Verkauf von physischem Gold gehören nicht zu den in § 43 EStG genannten, der Kapitalertragsteuer unterliegenden Kapitalerträgen. Für die korrekte Erklärung des Gewinns im Rahmen der Körperschaftsteuererkläerung ist die GmbH (die Geschäftsführung) damit selbst verantwortlich.

4. Können Verluste ebenso geltend gemacht werden?

Wenn die GmbH ihr gehörendes physisches Gold mit Verlust verkauft, geht dieses Verlustgeschäft natürlich mittelbar auch in die GuV der GmbH ein. Insoweit werden Verluste sich gewinnmindernd auswirken.

5. Wann ist ein Gewinn, auch Buchgewinn zu versteuern und in welcher Höhe?

Das richtet sich ganz allgemein nach den sonstigen für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften. Die Goldposition ist da nicht anders zu behandeln als sonstiges Anlagevermögen. Ein Verkaufsgewinn taucht in der GuV auf und wird mit dem normalen Körperschaftsteuersatz der GmbH versteuert. Einen "Buchgewinn" über die reinen Anschaffungskosten hinaus kann es m. E. nicht geben. Gold wird man - ähnlich wie Grundstücke - als Wirtschaftsgüter im Sinne von § 6 Nr. 2 EStG einordnen müssen. In diesem Fall bilden die Anschaffungskosten die Obergrenze der Bewertung.

6. Wie ist Gold zu bilanzieren, d.h. sollte der Goldpreis steigen, würde dann im Jahresabschluss der gestiegene Goldwert zum Einkaufspreis oder Verkaufswert bewertet in der Bilanz stehen (und zu einer anderen Bilanzsumme führen)?

M. E. bleibt es beim Einkaufspreis, siehe Frage 5.

7. Sind Bankgebühren, Spesen und Kosten für Goldkauf, Lagerung und Sicherung voll abzugsfähig?

Wenn es sich um Kosten handelt, die der GmbH bei der Anschaffung von Gold für das Betriebsvermögen entstanden sind, wird man die Kosten als Betriebsausgaben ansetzen können.

8. Welche Vor- und Nachteile bzw. Risiken birgt die Umwandlung von Bargeld in Gold, außer dem Kursrisiko?

Physisches Gold ist nicht besonders liquide, man kann es nicht so schnell in den Geldkreislauf zurückbringen wie etwa Cash-Bestände. Daneben besteht natürlich immer ein Diebstahls-Risiko (je nach Lagerstelle). Ebenfalls abhängig von der Lagerstelle sind natürlich die Lagerkosten, je sicherer man es möchte, desto teurer wird es regelmäßig.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 28. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER