Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr entgegengebrachtes Vertrauen. Gerne beantworte ich nachfolgend auf Basis Ihrer Angaben Ihre Frage verbindlich wie folgt:
Meines Erachtens müssen auf die nichtrealisierten Gewinne keine Steuern gezahlt werden und das Vermögen der GmbH erhöht sich trotz nichtrealisierter Gewinne ebenfalls nicht.
Da die Aktien nicht verkauft wurden, muss auch kein Gewinn versteuert werden. Erst bei einem Verkauf erfolgt bei einem Gewinn die Versteuerung. Eventuelle Ausschüttungen müssen natürlich nachversteuert werden.
Der Kursgewinn wird weder in der GuV noch in der Steuer- noch in der Handelsbilanz erfasst.
Ich hoffe, Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und stehe Ihnen für Verständnisfragen gerne jederzeit über die Rückfragefunktion zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Victoria Meixner
20. Oktober 2021
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09:39
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Victoria Meixner, LL.M.
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