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Festgeldkonten

15. April 2005 11:48 |
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Erbrecht


Mein Vater ist im November 04 gestorben. Zu Lebzeiten hat er, um 30% Zinsabschlagsteuer zu sparen, ein Teil seines Barvermögens in Sparbriefen angelegt und diese Gelder bei

Schwester A
Schwester B und
Neffe D

geparkt.

Der Notar bzw. der zuständige Sachbearbeiter bei der Bank meint, dass diese Gelder nun als Schenkung anzusehen seien. Bei meinem Neffen sind ca. 50.000 Euro geparkt. Dieser ist mittlerweile jetzt 18 geworden und ist der Ansicht, dass das Geld ihm zustehen würde.

Die Zinsgutschriften für alle drei Sparbriefe werden und wurden auf dem Girokonto meines Vaters gutgeschrieben.

Darüberhinaus habe ich noch eine handschriftliche Vermögensaufstellung meines Vaters, bei der alle 3 Summen der Sparbriefe aufgeführt und zu einem Vermögens-Gesamtergebnis addiert wurden.

Alle Beteiligten, meine beiden Schwestern, der Neffe und der Bankangestellte wissen, dass es sich hier um keine Schenkung handelt, sondern dass die Gelder nur aus steuerlichen Gründen "ausgelagert" wurden.

Meine Frage: Mein Neffe, 18 Jahre alt, will die 50.000 Euro behalten, da ihm seine Mutter (ältere Schwester) eingeredet hat, dass ihm der Betrag von meinem Vater geschenkt wurde. Muss ich (Sohn) dies akzeptieren oder hätte ich bei einem Rechtsstreit Chancen?

Guten Tag,

problematisch bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt ist die Beweislast. Eine Schenkung bedarf prinzipiell der notariellen Beurkundung, jedoch läßt es § 518 II BGB genügen, wenn die versprochene Leistung bewirkt ist. Hier wird man annehmen müssen, daß durch die Übergabe des Sparbriefes an die jeweilige Person der Fom Genüge getan ist. Dies gilt erst recht, wenn der Sparbrief, wie ich annehme, etwa auf Ihren Neffen ausgestellt wäre.

Nach außen hin liegt dem Erscheinungsbild nach damit eine Schenkung vor.

Dies verschiebt die Beweislast zu Ihren Lasten. Sie müssen belegen, daß es nicht der Wille Ihres Vaters war, eine endgültige Vermögensverschiebung vorzunehmen, sondern allein die Beträge (mit einem entsprechenden Rückforderungsanspruch) zu "parken". Ihr Vater kann hierzu leider nichts mehr aussagen, was Ihr Neffe dazu aussagen wird, kann ich mir vorstellen.

Ein Rechtsstreit hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn Sie die Absichten Ihres Vaters belegen können. Hier könnte etwa der Bankbeamte eine Rolle spielen, der aber ja auch bei der tatsächlichen Übergabe der Sparbriefe nicht dabei war. Insgesamt möchte ich Ihnen im Ergebnis eher von der Führung eines Rechtsstreites abraten. Da es aber gerade bei den obigen Fragen wesentlich auf die Umstände des Einzelfalles ankommt, sollten Sie den Sachverhalt noch einmal mit einem Anwalt vor Ort erörtern.

Ich hoffe, ich habe Ihnen weitergeholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel. 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
e-mail: info@fachanwalt-aurich.de

Rückfrage vom Fragesteller 15. April 2005 | 13:48

Hallo,

danke für die rasche Antwort.

Das Konto für meinen Neffen wurde vor einigen Jahren angelegt. Als Kontoinhaber sind der Neffe und mein Vater aufgeführt. Die Zinsen davon gehen auf das Konto meines verstorbenen Vaters.
Mittlerweile ist nun der Neffe volljährig.

Ist die handschriftliche Vermögensaufstellung meines Vaters, in der er die Sparbriefe zu seinen sonstigen Konten addiert kein Hinweis dafür, dass er das Geld nur parken wollte? ....

Wenn meine jüngere Schwester bestätigen würde, dass unser Vater auch ihr das Geld nur wegen einer Steuerersparnis geliehen hat, wäre die Angelegenheit dann klarer?

Und letzte Frage: Beide Töchter + der Neffe bekommen jeweils 40.000 bis 50.000 Euro zum "parken"; der Sohn nichts (weil es bei mir steuerlich gar nicht ging). Werde ich so nicht beim Gesamterbe benachteiligt? (Der letzte Wille war schlicht und einfach...alle bewegliche und unbewegliche Habe soll durch "3" geteilt werden.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. April 2005 | 14:08

Guten Tag,

die Vermögensaufstellung Ihres Vaters ist sicherlich ein Indiz dafür, daß er die Gelder nicht endgültig übertragen wollte. Als Beweis allein wird sie nicht ausreichen. Wenn Ihre Schwester noch dazu bestätigen kann, daß eben eine Schenkung nicht vorliegen sollte, sind Sie schon einen großen Schritt weiter.

Weiteres Indiz ist, daß das Konto nicht auf den Namen Ihres Vetters allein, sondern auf gemeinsam mit Ihrem Vater angelegt ist. Auch dies spricht eher gegen eine endgültige Vermögensverschiebung.

Erbrechtlich ist Ihr Hinweis interessant, daß alle drei gemeinsame Erben geworden sind. Hier steht Ihnen möglicherweise ein sogenannter Pflichtteilsergänzungsanspruch zu. Dies hängt allerdings von der Rechtsnatur der Übertraungen ab. Nur wenn diese tatsächlich Schenkungen waren und innerhalb von zehn Jahren vor dem Todestag Ihres Vaters erfolgt sind, können Sie diesen geltend machen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Weiß

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