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Erlischt nicht genutztes Wegerecht nach 18 Jahren?

9. Dezember 2007 21:53 |
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Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Maik Elster

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe dieses Jahr ein Reihenend-Haus mit im Grundbuch eingetragenem Wegerecht erworben.

Mein direkter Nachbar hat mich ermutigt, eine leichte Holzwand die einen Durchgangsweg abgrenzen soll abzuschlagen, da das Wegerecht nicht genutzt wird. Dies habe ich getan, um das Grundstück etwas zu vergrößern.

Falls die weiter hinten wohnenden Nachbarn jetzt oder in Zukunft das Wegerecht wieder nutzen wollten:

Gibt es einen Fall / Rechtsprechung, nach der ein nicht genutztes Wegerecht nach XX Jahren erlischt?

Wie kann ich die Nicht-Nutzung beweisen, falls mein direkter Nachbar nicht mehr als Zeuge zur Verfügung steht?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:

Da es sich nach Ihren Aussagen um ein in das Grundbuch eingetragenes Wegerecht handelt, erlischt dieses nicht durch "Nicht-Nutzung".

Ein solches Recht erlischt nur durch Aufhebung, kraft Gesetzes oder durch Staatsakt. Ausweislich Ihrer Schilderung sind derartige Umstände nicht eingetreten.

Unbenommen bleibt es Ihnen jedoch, mit dem betreffenden Nachbarn, die Inhaber des im Grundbuch eingetragenen Wegerechts sind, eine einvernehmliche Aufhebung zu suchen.

Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende rechtliche Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen entscheidungsrelevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Ich hoffe Ihnen einen Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Maik Elster
Rechtsanwalt

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