Sehr geehrte Fragestellerin,
bei dieser Konstellation haben die Erben mit einem notariellen Verzeichnis das genaue Vermögen aufzulisten. Insbesondere zu erklären, warum nunmehr eine solche Differenz zustande gekommen ist.
Die Erben sind auch dann dazu verpflichtet, auf ihre Kosten die Kontoauszüge des Erblassers auf mögliche Schenkungen bzw. andere Unregelmäßigkeiten innerhalb der letzten 10 Jahre zu überprüfen. Sodann müssen die Erben dem Pflichtteilsberechtigten Auskunft über das Ergebnis dieser Überprüfung geben und entsprechend auch zur Einsicht überlassen.
Falls sich hier allerdings nichts weiter ergeben sollte, wäre die Differenz hinzunehmen, wenn nicht Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass etwas verschwiegen wird.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
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