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Erbrecht - Schenkung vs Erbmasse

| 28. September 2021 15:07 |
Preis: 60,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Im August 2021 ist meine Mutter 95-jährig verstorben. Sie lebte zuletzt in einer
Senioren-Residenz und anschließend die letzten Monate aufgrund Ihres Gesundheitszustandes
im angeschlossenen Pflegeheim. Mein Vater ist bereits vor 30 Jahren verstorben.

Mit mir sind wir 4 Geschwister die im Testament meiner Mutter einzig zu gleichen Teilen bedacht wurden.

Meine Mutter vermachte im Testament: „Die Aufteilung meines Besitzes bitte ich ohne
Streitigkeiten und gleichmäßig auf meine Kinder:

Wolfgang geb.- Datum
Peter geb. Datum
Karl-Heinz geb. Datum
Christel geb. - Datum
vorzunehmen. „

Da meine Brüder Wolfgang und Karl-Heinz örtlich am nächsten am Wohnort meiner
Mutter wohnten hatten Sie Bankvollmacht, EC- und Kreditkarten über die Giro-Konten
meiner Mutter erhalten um die Bankgeschäfte die sie nicht mehr selbst ausführen konnte,
erhalten.

Am Todestag befanden sich auf dem Girokonto meiner Mutter noch ein Guthaben von
ca. 12.000 €. Bei der Durchsicht der Kontoauszüge meiner Mutter der letzten 2 Jahre
musste ich feststellen, Bruder-Karl-Heinz hat im Laufe der letzten 2 Jahre für sich 21.000€ in
vielen kleinen Beträgen auf sein Girokonto überwiesen und Bruder-Wolfgang über
EC-Karte in den lezten 2 Jahren ca. 16000 € vom Konto meiner Mutter für sich abgehoben .
Ich habe den schweren Verdacht, ohne es beweisen zu können, das zumindest ein Teil der
Gelder ohne dem Wissen meiner Mutter aus ihrem Girokonto abgeflossen sind.

Ich fragte meinen Bruder Karl-Heinz welchen Betrag ich aufgrund des Testaments von
meiner Mutter zu erwarten habe, so hatte er mir geantwortet, dass nach Abzug der Beerdigungskosten etc. ich so um die 200€ erwarten darf. Damit kann ich mich nicht
zufrieden geben. Bisherige persönliche Gespräche mit meinen Brüdern um eine gerechte
Aufteilung der Erbmasse auch in Bezug vorangegangener evtl. "Schenkungen" haben zu keinem Ergebnis geführt.

Aufgrund dieser Sachlage habe ich welche juristische Möglichkeiten meinen gerechten
Anteil der Erbmasse aufgrund des vorliegenden Testaments von meinen Brüdern zu
erzwingen ? Können Sie mir hierzu konkrete Maßnahmen mitteilen ?

28. September 2021 | 16:48

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragensteller,

den von Ihnen geschilderten Verdacht kann man basierend auf der Tatsachenschilderung nur teilen.

Ich würde den Beteiligten per Einwurfeinschreiben eine Frist zur Rückzahlung auf das Ausgangskonto setzen auf den 12.10.2021 und freundlich, aber bestimmt andeuten, dass es sich auch um strafrechtliche zu klärende Fragen handeln könnte. Die Zahlungsfrist sei dementsprechend bitte zwingend zu beachten.

Sicher kann man von den Bevollmächtigten zudem nach § 666 BGB auch umfassend Auskunft verlangen über rückwirkend über Vorgänge bis zum Jahr 2018.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger


Rückfrage vom Fragesteller 30. September 2021 | 11:46

Eine Nachfrage:
Meine Kernfrage lief darauf hinaus:

Habe ich einen Rechtssanspruch bzw. Pflichtteilsergänzungsanspruch nach §2325 BGB zu den
abgeflossenen Geldern vom Girokonto meiner Mutter und wie kann ich diesen konkret bei meinen
Brüdern rechtskräftig einfordern ?

Vielen Dank für Ihre Antwort

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 30. September 2021 | 11:54

Sehr geehrter Fragensteller,

die Antwort ist doch schon klar gewesen, dass die Summen wieder zurückgezahlt werden müssen und man diese Zahlung per Einwurfeinschreiben unter Fristsetzung fordern kann.

Der Anspruch ergibt sich entweder aus §§ 823 Abs. 2, 812 BGB oder eben als Pflichtteilsanpruch des Erben nach § 2305 BGB.

MfG RA Saeger

Bewertung des Fragestellers 30. September 2021 | 13:04

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