Sehr geehrter Fragesteller,
auf Ihre Frage darf ich Ihnen antworten, wie folgt.
Man erbt nicht nur das Aktivvermögen, sondern auch die Schulden. D. h., die Kreditverbindlichkeit geht mit dem Erbfall auf Sie über und Sie sind dann der Schuldner gegenüber der Bank und müssen also den Kredit so wie im Vertrag vorgesehen, abzahlen.
Die Bank muss das so hinnehmen und wird sich darüber auch nicht die größten Sorgen machen, denn sie steht ja mit einer Hypothek im Grundbuch der Wohnung. Wenn also die Raten nicht kommen, kann sie die Zwangsversteigerung einleiten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Auskunft behilfllich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin
Hallo Frau Brümmer,
Danke für Ihre Antwort, die ich soweit verstanden habe.
Der eigentliche Hintergrund der Frage ist allerdings der - und da habe ich mich nicht detalliert genug ausgedrückt - das die Kreditlaufzeit, welche meine Mutter für den Kredit abschloss, 30 Jahre beträgt.
Wenn Sie jetzt sterben würde, würde der Kredit mit den Konditionen an mich übergehen, so wie Sie schrieben. Die Zinsbindungsfrist dauert im Fall meiner Mutter 10 Jahre. Wenn meine Mutter nun sterben würde, und in 3 Jahren (nur Bsp.) läuft die Zinsbindungsfrist aus, dann wäre ich ja derjenige der mit der Bank die neuen Zinsfristen aushandelt (weil meine Mutter als ursprünglicher Kreditnehmer im Bsp. tot wäre).
Könnte dann die Bank (...obwohl die eigentliche Kreditlaufzeit ja noch 20 Jahre gehen würde in meinem Bsp.) mir den Kredit kündigen, weil ich z.B. arbeitslos oder ohne EInkommen (z.B Privatier) wäre (auch wenn ich bisher die Raten pünktlich zahlte seit dem Tod der Mutter und auch weiterhin zahlen könnte (z.B. aus Rücklagen oder Vermögen ect.)? Oder besteht in solchen Fällem eine Art Verpflichtung der Bank im besonderen Fall von Immobilien mit mir die Zinskonditionen neu abzuschliessen?
Denn wenn die Bank NUR auf laufendes Einkommen abzielen würde, würde die Bank ja die Wohnung bekommen, obwohl ich im Bsp. nie in in Ratenverzug war und eigentlich genug Geld hätte, nur eben nicht in nachweisbarem laufenden EInkommen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Fragesteller,
auf Ihre Rückfrage darf ich Ihnen bestätigen, dass die Bank bereits aus dem ursprünglichen Kreditvertrag mit der Mutter verpflichtet ist, Verlängerung der Zinsabsprachen zu angemessenen Konditionen zu vereinbaren.
Wenn Sie also den Kredit bis dahin regelmäßig bedient haben und verdeutlichen können, dass Sie das auch in Zukunft leisten können, muss Ihnen die Bank ein angemessenes Angebot machen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Ergänzung behilflich sein konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin