Sehr geehrter Fragesteller,
auf Ihre Frage darf ich antworten wie folgt.
In Ihrem Falle handelt es sich um eine sog. Teilungsversteigerung, denn Sie wollen ja letztlich die Teilung des Nachlassgrundstückes erreichen. Sonderregeln gibt es dafür in Brandenburg nicht, denn das richtet sich nach Bundesrecht.
Die Teilungsversteigerung kann auch von einigen wenigen betrieben werden und gegen den Willen anderer Beteiligter, es ist der gesetzliche Weg, eine Aufteilung eines Nachlassgrundstücks herbeizuführen, auch wenn einige Erben unbekannt sind oder dagegen sind.
Grundsätzlich werden zunächst alle Erben an der Versteigerung als Berechtigte beteiligt und soweit sie sich nicht melden, wird der Versteigerungserlös zunächst bei dem Gericht hinterlegt. Man kann dann ein sog. Aufgebotsverfahren durchführen, dadurch werden alle Berechtigten, die sich nicht melden, von dem weiteren Verfahren mit Ihrer Beteiligung am Erlös ausgeschlossen. Dieser fällt dann den anderen Erben zu, die sich gemeldet haben.
Die Kosten der Versteigerung werden vorab aus dem Erlös an denjenigen gezahlt, der sie vorgestreckt hat, andere Aufwendungen auf das Grundstück, also z. B. Grundsteuer aber nicht, so dass der betreffende Erbe insoweit versuchen sollte, einen Vollstreckungsbescheid gegen die übrigen Erben zu erwirken um dann eine Hypothek ins Grundbuch eintragen zu lassen.
Die Kosten der Teilungsversteigerung sind bei dem von Ihnen genannten Grundstückswert mit ca. 6.500,-- EUR für das Gericht und ca. 2.500,-- EUR für den Sachverständigen anzusetzen, der von dem Gericht beauftragt wird, den Grundstückswert zu schätzen. Bezüglich des Letzteren ist das aber eine ganz vage Angabe, weil die Kosten insoweit von dem Aufwand abhängen, den der Sachverständige betreibt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Angaben behilflich sein. Es ist in jeder Hinsicht ein relativ aufwendiges Verfahren, aber so, wie Sie die Lage schildern, wohl der einzige Weg, die Teilung des Grundstückswerts unter den Miterben zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin