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Erben unter Ehepartnern

| 2. August 2016 18:30 |
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Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo, unsere Frage lautet wie folgt.

Wir sind verheiratet, haben keine Kinder. Ich habe einen Bruder mit einem Sohn, mein Mann eine Schwester mit zwei Söhnen.

Wir wollen ein Testament machen und uns gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Ist das möglich oder greift - trotz eines Testaments - der Anspruch auf Pflichtanteil seitens Bruder oder Schwester.

Und weiter: Wenn z. B. ich als erstes versterbe und das Erbe komplett an meinen Mann geht. Wenn er verstirbt, geht das Erbe dann nur an seine Schwester oder wird mein Bruder auch noch berücksichtgt?



2. August 2016 | 19:14

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
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Sehr geehrte Fragensteller,

laut § 2303 BGB sind nur Abkömmlinge ( Kinder ) und Eltern Pflichtteilsberechtigte:

"(1) Ist ein Abkömmling des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen, so kann er von dem Erben den Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.
(2) Das gleiche Recht steht den Eltern und dem Ehegatten des Erblassers zu, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Die Vorschrift des § 1371 bleibt unberührt."

Demnach haben die Geschwister und auch deren Kinder kein Pflichtteilsrecht.

Demnach gilt auch für ihre Folgefrage, dass die Geschwister nichts erben, wenn Sie sich wechselseitig als Erben einsetzen. Egal, wer zuerst verstirbt. Nur der Letztversterbende könnte von seinen eigenen (!) Geschwistern beerbt werden, wenn keine anderen Nacherben eingesetzt werden. Der Bruder bekäme aber in dem von Ihnen konstruierten Fall nichts.

Falls ich Ihnen bei der Einschätzung der Rechtslage geholfen habe, freue ich mich über eine Bewertung mit 5,0 . Bei Rückfragen nutzen Sie gerne die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -


Bewertung des Fragestellers 3. August 2016 | 09:36

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