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Erben sterben vor Erblasser

| 22. März 2020 17:58 |
Preis: 52,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Für einen Erben, der vor Eintritt des Erbfalles verstorben ist, kann der Erblasser einen Ersatzerben bestimmen, § 2096 BGB.

Hallo!
Falls alle Erben (2 Kinder) vor dem letzten Erblasser sterben, kann man dann deren Lebenspartner bzw Ehepartner als Erben einsetzen? Wenn auch diese vor dem Erblasser gestorben sind und keine Kinder haben, kann man dann eine gemeinnützige Organisation als Erben einsetzen?
Kann man das vorhandene Testament durch einen entsprechenden Anhang ergänzen oder muss es neu geschrieben werden?
MfG

22. März 2020 | 19:29

Antwort

von


(1656)
Bertha-von-Suttner-Straße 9
37085 Göttingen
Tel: 0551 70728-16
Web: https://rkm-goettingen.de/gero-geisslreiter-verwaltungsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie können die Ehegatten und Lebenspartner jeweils zu Ersatzerben einsetzen, wenn die Erben im Erbfall bereits verstorben sind (vgl. § 2096 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB). Diese Kette können Sie derart weiterführen, dass für den Fall, dass auch die Ehegatten/Lebenspartner im Erbfall bereits verstorben sind, eine bestimmte gemeinnützige Organisation Ersatzerbe sein soll.

Das Testament kann in diesem Sinne durch einen formgerechten Anhang ergänzt werden. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass das Testament dann immer noch klar und bestimmt ist.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Bewertung des Fragestellers 26. März 2020 | 17:56

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