Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst ist zu unterstellen, dass das Testament wirksam ist.
Dann wäre durch Auslegung zu ermitteln, was Ihre Mutter für den Fall, dass die Tochter A zum Zeitpunkt ihres Versterbens nicht mehr lebt, gewollt hat oder gewollt hätte. Ihre Mutter hätte für diesen Fall beispielsweise einen Ersatzerben benennen können.
Lässt sich durch Auslegung kein eindeutiges Ergebnis ermitteln, was Ihre Mutter für diesen Fall gewollt hat, so wäre grundsätzlich die Auslegungsregel des § 2069 BGB
heranzuziehen, wonach die Abkömmlinge der Tochter A Erben werden würden.
Da Tochter A aber keine Abkömmlinge hat, greift § 2094 BGB
ein. Nach dessen Abs. 1 wächst der Erbteil der vorverstorbenen Tochter grundsätzlich den übrigen eingesetzten Erben nach dem Verhältnis ihrer Erbteile an, wenn die Mutter nicht die Anwachsung ausgeschlossen hat, vgl. Abs. 3.
D.h., dass der Erbteil der Tochter M um ½ des freigewordenen 1/3 anwächst, also um 1/6. Somit beträgt der gesamte Erbteil der Tochter M ½.
Die Erbteile der beiden Onkel wachsen jeweils um ¼ des freigewordenen 1/3 an, also um ein 1/12. Die Erbteile der beiden Onkel betragen damit jeweils ¼.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 01.07.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Sehr geehrter Herr Anwalt,
vielen Dank für Ihre einfache Erklärung!
Eine Anwachsung des Erbes war nicht ausgeschlossen.
Ich fasse hier zusammen:
--- Tochter M erhält also vom ERBE 1/2
--- Enkel O erhält 1/4
--- Enkel J erhält 1/4 ?
Ich erbitte nochmals um eine kurze Rückmeldung -
vielen Dank!
Freundliche Grüsse
Sehr geehrte Ratsuchende,
wenn keine Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass Ihre Mutter etwas anderes gewollt hätte, dann ist dies das Ergebnis, ja.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Ivo Glemser