Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihre Tochter ist von ihrer Mutter und deren letzten Ehemann enterbt worden, indem sich beide Ehegatten durch Testament gegenseitig zu Erben eingesetzt hatten.
Ihre Tochter kann aber den Pflichtteilsanspruch geltend machen gegen den letzten Ehemann als Alleinerben der Mutter Ihrer Tochter. Dazu kann sie ihn zunächst zur Auskunft auffordern über den Nachlass.
Ihrer Tochter steht als Pflichtteil 1/4 des Nachlasses zu.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonNotar und Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
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Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Vielen Dank. Im gegenseitigen Testament ist eine Hausadresse genannt, das dem Ehemann gehört und das er einbringt. Bei Google-Maps ist dieses Objket geschätzt mindestens € 1.000 000.-- wert. Da der Wert der in die Ehe eingebrachten Gegenstände meiner Exfrau mit einem 1/20igstel seines Vermögens angegeben wurde, muss Sie ja mindestens € 200 000.-- eingebracht haben. Was wäre, wenn er sagt, mein Haus ist noch da, aber das Bargeld meiner Frau ist ausgegeben? Sollte man für das Auskunftsersuchen evtl. einen Anwalt nehmen?
Sehr geehrter Fragesteller,
es ist durchaus sinnvoll, wenn beide Ehegatten schriftlich festhalten, welches das Ausgangsvermögen des jeweiligen Ehegatten bei Begründung der Ehe war. Denn Ihre Tochter erbt nur das Vermögen ihrer Mutter.
Ich empfehle, dass Ihre Tochter zunächst schriftlich unter Fristsetzung den Auskunftsanspruch geltend macht, wenn sie sich das zutraut. Sollte dieser Auskunftsanspruch nicht oder nicht zufriedenstellend erfüllt werden, besteht spätestens Anlass, sich anwaltlichen Beistands zu bedienen.
Anzugeben ist das Vermögen im Todeszeitpunkt. Es sind außerdem Angaben zu machen über frühere Schenkungen.
Beste Grüße von Gero Geißlreiter, Rechtsanwalt