Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Nach dem Tod Ihrer Mutter sind, gesetzliche Erbfolge vorausgesetzt, Sie und Ihre drei Schwestern Erben geworden.
An die Stelle der verstorbenen Schwester tritt deren Abkömmling, d.h. also die Tochter der verstorbenen Schwester.
2.
Mithin ist die Tochter der verstorbenen Schwester zu 1/4 Erbin nach dem Tod Ihrer Mutter geworden.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Antwort
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