der Sohn aus der ersten Ehe meines Mannes beendet sein Studium zum Ende September diesen Jahres.
Wie lange sind wir verpflichtet Unterhalt zu bezahlen?
Müssen wir warten, bis er eine Arbeitsstelle findet, oder endet die Zahlungsverpflichtung mit Beendigung des Studiums?
die Frage ist letztlich mit "weder noch" zu beantworten:
Ihr Mann braucht nicht solange Unterhalt zahlen, bis sein Sohn eine Arbeitsstelle findet. Das wäre quasi ein Freibrief.
Aber er kann auch nicht sofort nach Abschluss die Zahlung einstellen, denn erst nach einer sogenannten Orientierungsphase, die von der Rechtsprechung mit bis zu sechs Monaten zeitlich eingegrenzt wird, ist der Sohn selbstständig für seinen Unterhalt verantwortlich.
Zur Deckung des Unterhaltsbedarfs nach diesen sechs Monaten sind vom Sohn dann jegliche Tätigkeiten anzunehmen, also auch solche, die unter dem Ausbildungsabschluss liegen.
In der Regel wird Ihr Mann also dann noch sechs Monate zahlen müssen.