Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Zunächst einmal ist, wenn Sie die Verbindlichkeiten für die Immobilie abziehen, im Gegenzug der Wohnwert hinzuzurechnen. Die ersparte Kaltmiete erhöht Ihr Einkommen.
Bei einem angenommenen Mietwert von z. B. 500 € läge Ihr Einkommen bei 1493,61 € mit der Folge, dass Sie den Mindestunterhalt von 345 € aufbringen könnten. Das halbe Kindergeld wird dabei vom Tabellensatz der Düsseldorfer Tabelle abgezogen (440 € - 95 €). Darüber profitieren beide Eltern hälftig vom Kindergeld.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-
Hallo,
die Immobilie gehört mir, so dass meine Exfrau dies nicht anrechnen kann.
Bleibt es dann dabei?
LG
H.K.
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Ja, es bleibt dabei: Es geht nicht um das Eigentum als solches, sondern darum, dass der Selbstbehalt der Düsseldorfer Tabelle den gesamten Lebensbedarf einschließlich Wohnkosten (also Miete) abdeckt. Wer mietfrei wohnt, weil er Eigentum besitzt und die Kredite in Abzug bringt, muss sich den Vorteil mietfreien Wohnens als zusätzlichen Einkommensbestandteil anrechnen lassen. Andernfalls hätten Sie 880 € zur freien Verfügung, während jemand, der eine Mietwohnung bezahlen muss, nur 880 € abzüglich Miete ausgeben könnte.
Es tut mir Leid, dass ich Ihnen keine für Sie angenehmere Auskunft erteilen kann.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel