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Einschränkungen für Familienwohnheim im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge

11. Juni 2015 23:06 |
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Erbrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Nach dem Tod meines Vaters hat meine Mutter das von meinen Eltern gemeinsam bewohnte Haus geerbt und wird es selbst weiterbewohnen. Deshalb wurde das Haus von der Erbschaftssteuer befreit - mit der Maßgabe, dass das Haus mindestens 10 weitere Jahre von meiner Mutter selbst genutzt/bewohnt wird.

Ist es nun möglich, dass meine Mutter vor Ablauf dieser 10-Jahres-Frist das Eigentum an dem Haus ganz oder teilweise (beispielsweise zu 50%) überträgt und sich selbst ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauch eintragen lässt? Das Haus würde weiterhin nur von ihr bewohnt und nicht vermietet, verpachtet oder anderweitig zur Einkommensgenerierung genutzt.

Oder fällt durch die (teilweise) Eigentumsübertragung trotz Vorbehalt der Selbstnutzung bzw. den Nießbrauchsvorbehalt durch meine Mutter die Grundlage für die Steuerbefreiung weg?

11. Juni 2015 | 23:32

Antwort

von


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30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Mutter kann das Haus selbst wieder verkaufen/verschenken, solange sie darin wohnen bleibt. Eine Eintragung eines Wohnrechtes bedarf es nicht, um den steuerlichen Vorteil zu behalten, da Anknüpfungspunkt nicht das Eigentum ist, sondern das tatsächliche Wohnen.

Dies hätte lediglich eine größere Sicherheit für Ihre Mutter, darin wohnen bleiben zu können, wenn Familienstreitigkeiten aufkommen sollten.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet werden.

Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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