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Haus gebaut auf Grunstück der Tochter, Eigentum und Erbfolge

11. September 2023 23:31 |
Preis: 150,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Bewohnt jemand ein Haus, das er zwar errichtet hat, das sich aber auf einem fremden Grundstück befindet (und hat auch kein Erbbaurecht), kann er hierüber nicht ohne Mitwirkung des Grundstückseigentümers verfügen, insbesondere auch nicht testamentarisch.

Problemstellung; Haus in München (mein Eigentum, ich wäre "Erblasser"), Haus im Bayer. Wald (auf Grundstück gebaut der damals 2-jährigen Tochter), das von meiner Ehefrau gewünschte Haus (Wert: etwa 1/2 von Haus in München). Wie kann ich meine Ehefrau testamentarisch mit diesem Haus begünstigen.

a. Eltern: Baugrundstück für 2-jährige Tochter vor 42 Jahren gekauft und bezahlt und von uns als Eltern bezahlt.
b. Wir als Eltern und Großeltern bauten vor 40 Jahren ein Haus, wurde 30 Jahre von lGroßeltern und später von uns, den Eltern der Tochter (diese nunmehr 45 Jahre alt) genutzt, alles von uns, den Eltern bezahlt (auch spätere Ausbauten (Garagen, Solar).

c. Ich, als Elternteil der formalen Eigentümerin (Tochter), möchte das Haus im Erbfall an meine Ehefrau vererben (emotional, Erbstücke der Einrichtung). Meine Ehefrau soll das Haus bis Lebensende nutzen können, dann aber an die Tochter bzw. deren Nachkommen vererben.

d, -Diese meine Ehefrau möchte ich durch diese Begünstigung sozial absichern Es kann ein Übertrag des Hauses an sie oder zumindest ein lebenslanges Wohnrecht sein.

e. Hintergrund: Meine Tochter, die formale "Hauseigentümerin", hat keinen Cent und keinerlei Einsatz für dieses Haus geleistet, auch nicht für mich als Vater, dem alternden Pflegefall. Meine Ehefrau ist Zweitfrau, 20 Jahre jünger und aus den Philippinen, daher sind nach meinem Tod Schwierigkeiten vorprogrammiert.

f. Die Tochter hat schon als "vorgezogenes Erbe" ein Appartement erhalten, außerdem Geldzuwendungen von etwa 100000 Euro für ihr eigenes Haus.

g. Ich vererbe noch ein (derzeit vermietetes) Haus bei München an die Tochter.

Problem: Ich möchte das von uns Eheleuten bewohnte Haus an meine Ehefrau vererben, bin aber nicht der formale Eigentümer. Ich könnte z.B. alternativ die Hälfte des Hauses in München an meine Ehefrau vererben - doch dies ist nicht dinglich das Haus , in dem wir leben und zusammen investiert haben.
Es geht um eine - auch juristisch - verhältnismäßige Verteilung des Erbes.
Auch die Frage: Dieses Haus ist - trotz der Gesetzeslage - eigentlich mein Haus,, alles von mir bezahlt und organisiert (Inhaber, Besitzer -------Eigentümer).

12. September 2023 | 00:08

Antwort

von


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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

unter Berücksichtigung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen möchte ich nachfolgend gerne die von Ihnen gestellte Anfrage beantworten.

Beachten Sie jedoch bitte, dass im Einzelfall weitergehende Informationen für eine fundiertere Einschätzung der Rechtslage erforderlich sein können und dass das Fehlen relevanter Informationen dazu führen kann, dass die Einschätzung unter Berücksichtigung solcher Informationen eine andere sein könnte. Auch kann diese Einschätzung in vielen Fällen ein persönliches Beratungsgespräch nicht ersetzen.


Die Rechtslage stellt sich hier wie folgt dar:

Ohne Mitwirkung Ihrer Tochter wird es Ihnen leider auf keine Weise gelingen, den gewünschten Zustand zu erreichen.

Da Ihre Tochter Grundstückseigentümerin (das Haus ist als wesentlicher Bestandteil Teil des Grundstücks) ist, kann diese frei nach Belieben hiermit verfahren (§ 903 BGB). Dies wäre sogar bereits jetzt möglich.

Man könnte sich zwar die Frage stellen, ob Ihnen wegen des Hausbaus Ausgleichsansprüche zustehen - was eher fernliegend sein dürfte, da man von schenkweisen Leistungen in Kenntnis des fremden Grundeigentums ausgehen muss -, was aber letztlich nichts bringt für den Wunsch, der Ehefrau das Haus zukommen zu lassen.

Eine Übertragung des Grundstückes oder die Einräumung eines Wohnrechts für Ihre Ehefrau ist nur durch entsprechende Übereignung / Bewilligung durch Ihre Tochter möglich.

Allerdings sind auch Lösungen im Rahmen eines Erbvertrages denkbar. Insbesondere wenn Sie Ihrer Tochter einen solchen "Deal" schmackhaft machen können (sie also z.B. wertmäßig am Ende mehr erhält, als wenn Sie sie z.B. enterben würden, sie nur den Pflichtteil er- und das Haus behielte), lässt sie sich ggf. hierauf ein. Das wäre hier ja auch der Fall, da das Haus in München mehr wert ist und sie dieses nur erhält, wenn Sie Ihre Tochter nicht (teilweise) enterben. Im Zuge eines solchen Erbvertrages würde dann z.B. ein Wohnrecht für Ihre Ehefrau eingetragen oder das Grundstück direkt übereignet. Natürlich könnte dies auch aufschiebend bedingt auf Ihren Tod erfolgen, wofür ich aber keinen Grund sehe.

Das Wohnrecht ist die wenig einschneidendere Maßnahme und zudem aus steuerlichen Gründen wohl zu bevorzugen (Freibetrag zwischen Tochter und Ehefrau nur 20.000 EUR).

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen bestmöglich geholfen zu haben und wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Lenz
-Rechtsanwalt-


Rechtsanwalt Christian Lenz

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