Sehr geehrter Fragesteller,
ich möchte Ihre Fragen anhand des dargestellten Sachverhaltes wie folgt im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung beantworten:
Das bloße ansparen von Beträgen fällt nicht unter eine Steuerhinterziehung. Dies können nur nicht angegebene Einkünfte. Unter die Steuerhinterziehung fallen damit also nur angesparte Beträge wenn diese aus steuerpflichtigen Einkünften stammen und damals nicht angegeben worden sind oder wenn bereits versteuertes Geld Zinsen also Erträge produziert die nicht angegeben worden sind.
Das FA kann immer dann Nachwweise über die Herkunft verlangen, wenn es die Vermutung hat, die Geldbeträge stammen aus "Schwarz"- Geschäften oder aus nicht angegebenen Schenkungen.
Ihr Fall ist relativ pauschal gehalten, Sie sollten sich mit der Prüfung des Gesamtsachverhaltes an einen Kollegen wenden, der im Rahmen der Prüfung dann die einzelnen nachzuweisenden Tatsachen herausarbeiten kann.
Gerne stehe auch ich Ihnen hierfür zur Verfügung, für eine erste Einschätzung der Kosten können Sie mich gerne unter Haberbosch@hs-rechtsanwaelte.de kontaktieren.
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