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Eigenheimzulage bei Ummeldung gestrichen wegen Einkommensgrenze

| 31. Oktober 2007 19:23 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Achim Schroers

Hallo!

Seit dem Jahr 2002 beziehen wir Eigenheimzulage. Bei der Antragstellung lagen wir unter der Eikommensgrenze. 2005 haben wir unser Haus verkauft und im gleichen Jahr ein neues gekauft. Dafür haben wir wieder Eigenheimzulage beantragt, als Folgeantrag. Die haben wir auch für 2006 und 2007 schon erhalten. Nun ist die Einkommensgrenze aber überschritten worden und wir sollen für 2006/07 wieder alles zurückzahlen. Wir sind davon ausgegangen, dass es sich nur um einen Folgeantrag handelt und dementsprechend die Einkünfte nicht mehr überprüft werden. Wir wurden seitens des Finanzamtes auch nicht drauf hingewiesen bzw. mussten keine Einkünfte angeben bei der Antragstellung.
Nun meine Frage: Ist der sogenannte Folgeantrag als Neuantrag zu werten (ist ja auch ein neues gekauftes Objekt) und sind damit die Einkünfte wieder neu abzuleuchten oder besteht die Möglichkeit dagegen Einsruch zu erheben?
Vielen Dank im voraus!

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

Das Folgeobjekt ist gemäß § 7 Satz 2 EigZulG ein eigenständiges Objekt im Sinne des § 2 EigZulG. Daher gilt die Einkunftsgrenze auch bei der Anschaffung des Folgeobjekts (siehe hierzu das BMF-Schreiben vom 21.12.2004, "Zweifelsfragen zum Eigenheimzulagengesetz", dort Randziffer 43).

Das vorgenannte BMF-Schreiben finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

http://www.fm.nrw.de/cgi-bin/fm/lib/all/lob/return_download.cgi/zweifelsfragen_bmf_122004.pdf?ticket=guest&bid=1672&no_mime_type=0

Wenn Sie die maßgebliche Einkunftsgrenze überschritten haben,
fordert das Finanzamt daher von Ihnen zu Recht die Rückzahlung der für die Jahre 2006/07 bereits ausgezahlten Eigenheimzulage.

Ich bedauere, keine Ihnen günstigere Auskunft geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Achim Schroers
Rechtsanwalt

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