Eigenheimzulage - Eigentumswohnung gekauft Einkommensgrenze
| 08.03.2006 13:48
| Preis:
***,00 € |
Hallo,
wir haben im Juni 2003 eine Eigentumswohnung gekauft (Besitzeigentum je zur Hälfte) und im November 2003 bezogen.
Ich bin in den Jahren 2002 und 2003 unter die Einkommensgrenze gefallen und habe im Jahr 2003 EHZ beantragt und auch für 8 Jahre bewilligt bekommen (halbe EHZ = 639,-- €).
Mein Freund hat die EHZ nicht beantragt, da er über der Einkommensgrenze von 81.??? € lag.
Nun haben wir im September 2005 geheiratet und um eine Neufestsetzung der EHZ gebeten, da wir gemeinsam veranlagt unter die Eigenkommensgrenze von 163.??? € gefallen sind.
Das Finanzamt hat die Festsetzung abgelehnt. Die EHZ für mich läuft weiter; die für meinen Mann wurde mit der Begründung abgelehnt, dass seine Einkünfte über 140.000 € bzw. über 70.000 € lagen. Ist es rechtens von Seiten des Finanzamtes die Einkunftsgrenze ab 2004 zur Grundlage zu nehmen und nicht die aus dem Anschaffungsjahr 2003?(wir haben von 2002 bis heute die Einkunftsgrenze von 163.??? € gemeinsam nie überschritten)
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"Die wesentliche Frage wurde nicht beantwortet. Die Frage, ob es seitens des Finanazamtes rechtens ist, die Einkommensgrenze von 2004/2005 als Grundlage zu nehmen und nicht die aus dem Kaufjahr 2003, die höher ist. "