Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
1) 400-Euro-Job
Ja, auch wenn Sie zusätzlich einen 400-Euro-Job annehmen, wird dieses Einkommen auch hinsichtlich der Unterhaltszahlung angerechnet.
Ja nach Alter des Kindes, für welches Sie Unterhalt zahlen, kann man Sie sogar verpflichten, einen weiteren Job anzunehmen, um Ihre Leistungsfähigkeit sicher zu stellen.
Bei der Unterhaltsberechnung werden sämtliche Einkommen angerechnet.
2) Sparen
Sie können sparen, aber nicht offensichtlich. Es ist also nicht möglich, die Unterhaltsverpflichtung dadurch zu minimieren, indem man einfach so Geld beiseite legt.
Aufwendungen für die zusätzliche Altersvorsorge können beim Ehegattenunterhalt in Höhe von bis zu 4% des Bruttoeinkommens einkommensmindernd geltend gemacht werden. Dies gilt wohl auch beim Kindesunterhalt, wenn jedenfalls der Mindestunterhalt gewährleistet ist. Beim Elternunterhalt können sogar 5% für die zusätzliche Altersvorsorge aufgewandt werden. Die Art und Weise, wie die zusätzliche Altersvorsorge betrieben wird, ist freigestellt (z.B. Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie, Riesterrente, Direktversicherung, Sparplan, Fondssparen, Kapitallebensversicherung, etc.).
Darüber hinausgehende Aufwendungen für die Vermögensbildung sind nach der neueren Rechtsprechung grundsätzlich nicht mehr einkommensmindernd zu berücksichtigen.
Die Kosten einer Risikolebensversicherung können bei der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens in Abzug gebracht werden. Abschluss und Fortbestand solcher Versicherungen sichern den Unterhalt für den Fall, dass der Unterhaltsverpflichtete stirbt.
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Hallo und Danke für die schnelle Antwort.
Ich möchte durch das Sparen nicht den Unterhalt mindern sondern die Frage war so gemeint: Wieviel darf ich auf einem Sparbuch haben onhe das dieser Betrag für den Unterhalt verbraucht werden muss.
Danke
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Das Vermögen findet bei der Unterhaltsberechnung keine Berücksichtigung.
Sie können also auch Ansparungen haben. Diesen würden nicht berücksichtigt.
Es wird nur das Einkommen angerechnet.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt