Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Solange die Sperrfrist nicht abgelaufen ist, kann Ihnen auch eine polnische Fahrerlaubnisbehörde keine Fahrerlaubnis ausstellen, die in Deutschland anerkannt werden müsste. Nach Ablauf der Sperrfrist muss das Wohnsitzerfordernis erfüllt sein, Sie müssen also für mindestens 185 Tage in Polen den Lebensmittelpunkt haben.
Wenn dann seit Erwerb der polnischen Fahrerlaubnis keine neuen Auffälligkeiten vorliegen, die wieder Zweifel an Ihrer Fahreignung aufkommen lassen, dürfen Sie die polnische Fahrerlaubnis ohne MPU in Deutschland nutzen, vgl. EuGH EuGH, Urteil vom 26.04.12, Az. C-419/10
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Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
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