Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid macht nur Sinn, wenn der bei Ihnen festgestellte THC-Wert unter 1,0 ng/ml liegt. Ab diesem Wert liegt eine Ordnungswidrigkeit nach §24a StVG vor, die mit Bußgeld, Fahrverbot und Punkten geahndet wird.
Legen Sie zunächst fristgerecht Einspruch ein, um die Frist zu wahren.
Beauftragen Sie dann einen Anwalt mit Akteneinsicht, um den genauen THC-Wert zu erfahren. Liegt dieser unter 1,0 ng/ml, kann der Einspruch aufrechterhalten werden, ansonsten sollte er zurückgenommen werden.
2.
Da Sie sich noch in der Probezeit befinden, müssen Sie damit rechnen, dass die Führerscheinstelle Sie zu einer MPU auffordern wird, um Ihre Fahreignung zu überprüfen.
Um die Chancen zu erhöhen, die MPU zu bestehen, sollten Sie ab sofort komplett auf Drogenkonsum verzichten und dies durch regelmäßige Screenings dokumentieren. Eine Beratung durch einen Verkehrspsychologen zur Vorbereitung ist auch ratsam.
3.
Insgesamt rate ich dringend, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen, um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren. Ein Anwalt kann die Erfolgsaussichten im Einzelfall am besten einschätzen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
3. Juli 2024
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10:10
Antwort
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