Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
1. Die Beträge errechnen sich vor Abzug der Vergütung des Treuhänders. (Komm InsO Uhlenbruck, § 292 Rndr. 47) Der Motivationsrabatt berechnet sich von € 1.000,-.
2. Wann die Auszahlung erfolgt liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Treuhänders. Aufgrund der Motivationswirkung wird eine monatliche Auszahlung in den jeweiligen Jahren befürwortet. Allerdings kann der Treuhänder auch einmal jährlich die Auszahlung vornehmen. Sicherlich ist eine Auszahlung des gesamten Motivationsrabattes am Ende der WVP nicht mehr angemssen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Eindruck vermittelt zu haben.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Antwort
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