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Der gute Nachbar (Wegerechtgeber) sagte, dass ich die Scheune nicht gewerblich benutzen darf und kei

4. Februar 2010 18:56 |
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Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Matthias Juhre

Guten Tag
ich besitze ein haus mit Wegerecht für diese recht zahle ich 250 € im Jahr und für weitere Mieter 10 Euro pro Person vor einem Jahr haben wir das so geregelt und in Grundbuch eintragen lassen
mein haus Besitz zusätzlich noch eine Scheune und dies will ich als lager für meine Reinigungsfirma benutzen das heißt nur material reinstellen in der Woche ein zwei mal rein fahren benötigte material rausholen das Wars und habe ich ein Auftrag bekommen für ein Auftraggeber will ich paar Paletten Deckenplatten 125x125cm in der Scheune reinigen der gute Nachbar (Wegerechtgeber) sagte das ich die Scheune nicht gewerblich benutzen darf und keine material dort reinige das er das nicht duldet und für Lieferanten will er das weg auch nicht frei geben was muss ich dann tun dürfen die Lieferanten reinfahren zum ausladen und das Scheune kann ich als Lagerraum benutzen
m.f.g.

Sehr geehrter Fragesteller,

Vor allem kommt es für die Beantwortung Ihrer Frage auf die Formulierung der Grundbucheintragung an. Wenn gewerbliche Zwecke vom Wegerecht eingeschlossen sind, dann gibt es kein Problem.

Falls nur Wohnzwecke erfasst sind oder gewerbliche Zwecke jedenfalls nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, dann müsste durch Auslegung ermittelt werden, ob die von Ihnen geplante Erweiterung des Wegerechts zulässig ist. Grundsätzlich kann es sein, dass eine Grunddienstbarkeit den geänderten Bedürfnissen des herrschenden (also Ihres) Grundstücks angepasst werden muss. Dies muss der Eigentümer des dienenden Grundstücks (Ihr Nachbar) unter Umständen hinnehmen.

Problematisch ist eine Änderung der Nutzungsart Ihres Grundstücks. Wenn sich dort z. B. nur Wohnungen befinden, dann kann eine Änderung in teils gewerbliche Nutzung ausgeschlossen sein. Wenn das Grundstück aber gemischt genutzt wird, dann handelt es sich evtl. nur um eine Erweiterung. Eine solche muss geduldet werden, wenn sie aus einem voraussehbaren Wandel der wirtschaftlichen Verhältnisse herrührt.

An dieser Stelle können diese Fragen leider nicht geklärt werden. Nehmen Sie zunächst Einsicht in das Grundbuch. Wenn es zum Streit kommt, sollten Sie einen Anwalt aufsuchen, um sich eingehender beraten zu lassen. Ein Anwalt müsste sich vor allem auch ein Bild von den örtlichen Verhältnissen machen, was hier ja nicht möglich ist.


Mit freundlichen Grüßen

M. Juhre
Rechtsanwalt

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