Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für die Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes im Verhältnis zu Ihrem Einsatz gerne wie folgt beantworten möchte.
1. Wird die darlehenskündigung in der schufa ein negativmerkmal bzw. eintrag mit sich bringen
Das wird unter Umständen so sein, denn das Darlehen gilt möglicherweise nicht als ordnungsgemäßg zurück geführt, was ein entsprechendes Negativmerkmal auslösen kann.
Hierzu müssten die genaueren Umstände geprüft werden, die zu der Kündigung führten, denn eine Bank ist berechtigt, ein Dahrlehen zu kündigen, wenn sich Verschlechterungen in den Sicherheiten oder der Kreditwürdigkeit des Schuldners ergeben.
2. wenn ja, dann kündigen doch meine andere banken mit dene ich ebenso geschäftliche darlehen habe bestimmt innerhalb kurzer zeit ebenso die darlehensverträge..oder?
Diese Gefahr besteht durchaus, da ein gekündigtes Darlehen auf schlechte Bonität oder eine "schwieriges" Kreditengagement hinweist.
Banken habe jeweils eine hauseigene Risikoabteilung. Was bei einer Bank ein Risiko ist, muss nicht zwangsläufig bei einer anderen Bank ein Risiko sein.
3. Ist die bank dazu verpflichtet, die kündigung der schufa mitzuteilen auch wenn ich beim notar schuldanerkenntnis abgebe?
Das notarielle Schuldanerkenntnis dient dazu, einen vollstreckbaren Titel zu schaffen, damit die Bank sofort in Ihre Vermögenswerte vollstrecken kann, ohne einen langwierigen Gerichtsprozess führen zu müssen.
Da das Darlehen ohnehin bei der Schufa gemeldet sein dürfte, ergibt sich nicht zwangsläufig eine Negativmeldung.
Sie können ein Schuldanerkenntnis nicht mit einer entsprechenden Klausel versehen, die zur Bedingung hat, dass im Falle einer Meldung das Schuldanerkenntis ungültig ist, wohl aber einen zusätzlichen Vertrag oder eine entsprechende Klausel, dass eine entsprechende Schufameldung nicht erfolgen wird.
Bevor Sie irgend etwas unterschreiben, sollten Sie die Unterlagen einem Anwalt zur Prüfung übergeben und die Umstände offen legen, wie es tatsächlich um Ihre Finanzen bestellt ist.
Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen, deren Einschätzung auf Ihren Angaben beruht.
Diese Antwort ist vom 14.09.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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der bank habe ich gesagt dass ich in verhandlung mit anderen banken bin wegen evtl. neues darlehen.
und wenn das klappt, dann zahle ich euer geld habe ich gesagt.
und der bankdirektor meinte ok, sie geben mir 2 monate zeit dafür.
ich sagte aber, grundvoraussetzung hierfür muss sein, das der bankdirektor die kündigung nicht der schufa mitteilt.weil ja dann die neue bank das darlehen nicht genehmigen würde.
er hat daraufhin nichts gesagt.
nicht dass ich jetzt bei der neuen bank das darlhen in irgendeiner form durchsetze und zahle der alten bank das geld wieder..oder besser gesagt ist es nur ein teilbetrag was die innerhalb 2 monaten haben will.
nicht dass die danach die meldung der kündigung an die schufa machen?!
dann habe ich nämlich schuldanerkennntis unterschrieben und habe neues darlehen aufgenommen.
dann kann ich mir gleich den strick geben :-)
Sie hätten mit der anderen Bank verhandeln und ihrer jetzigen Bank nichts sagen sollen. Wie der Volksmund sagt: "Schlafende Hunde sollte man nicht wecken."
Aber letztlich kann es Ihrer derzeitigen Bank egal sein, wenn sie ihr Geld aufgrund der Umschuldung bekommt.