Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Zunächst erscheint es sinnvoll, den Saldo schnellstmöglich auszugleichen, was ich Ihnen dementsprechend anrate.
Da Sie auch selbst über die Kündigungsgründe lediglich spekulieren können, gilt es dann, den Sachverhalt durch Einholung einer Auskunft bei der Bank aufzuklären, um dann angemessen vorgehen zu können. Ich rate Ihnen, einen auf das Bankrecht spezialisierten Rechtsanwalt vor Ort mit der Detailprüfung und ggf. Vertretung Ihrer Interessen zu beauftragen. Sofern die Kündigung unberechtigt gewesen sein sollte (wenn Sie zB weltweit kostenlos Barabhebungen vornehmen durften und die Bank Ihnen nur wegen der bankinternen Mehrkosten kündigt), dürfte kein weiterer Ärger drohen, im Gegenteil könnte Ihnen dann sogar ein Anspruch auf Fortsetzung des Vertrages zustehen, bei berechtigter Kündigung gibt es möglicherweise weitere Probleme, was im Rahmen dieser Plattform jedoch nicht abschließend beurteilt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt