Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfragen möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Besteht in irgendeiner Art eine Verpflichtung für die Bank, z. B. innerhalb von 6 Monaten eine Rückzahlung in Raten zu ermöglichen?
Nein, leider besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Ratenzahlung. Es gibt auch keine Art von einem speziellem Dispokredit - Gesetz.
Die Forderung ist daher grundsätzlich nach Ablauf der Kündigungsfrist in voller Höhe fällig.
Die §§ 850 ff. ZPO
sind auf diesen Fall analog nicht anwendbar.
Es könnte unter Umständen ein vertraglicher Anspruch gegeben sein. Hierzu müssten Sie in die AGB's der Bank schauen, ob dort Regelungen zur Rückführung zu finden sind. Aber nach Ihren Schilderungen und den Aussagen der Bank gehe ich davon aus, dass in den AGB's hierzu nichts geregelt ist.
Oder muss eine Bank eine von mir an angebotene Rückzahlungsvereinbarung (noch vor Kündigung) annehmen?
Sie sollten nochmals versuchen, mit der Bank eine Rückführungsvereinbarung zu treffen. Am besten suchen Sie hierzu das Gespräch mit einem Kundenberater der Bank und erläutern Ihre Situation. Sie könnten mit dem Gebot von Treu und Glauben argumentieren, da Sie ansonsten in finanzielle Engpässe geraten würden. Viele Banken lassen sich ohne Weiteres auf eine kontinuierliche Rückführung des Dispokredites im Rahmen eines Ratenkredites ein.
Sie würden damit auch profitieren, da sofort Zinskosten eingespart werden können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 23.02.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Hallo, vielen Dank für Ihre Ausführung. Leider weigert sich die Bank auf heutiger Nachfrage weiterhin auf eine Fristverlängerung oder Ratenzahlung.
Wie ist der Ablauf (kurz umrissen) nach Ablauf der Kündigungsfrist.
Welche Wege muss die Bank gehen, bis ein Inkassounternehmen den Fall übernimmt, und der Schufaeintrag erfolgt.
Ist zu erwarten, dass der Schufa Eintrag so negativ bewertet wird, das bestehende Kredite gekündigt werden oder ein Konto gekündigt wird? Oder handelt es sich um ein weiches Schufa Merkmal?
Sehr geehrter Fragesteller,
das ist wirklich sehr schade und kundenunfreundlich von der Bank.
Wenn die Bank die Sache an ein Inkassounternehmen übergibt, wird dieses Sie auffordern, den offenen Betrag zu zahlen und Ihnen hierfür eine Frist setzen. Hinzu kommen dann Inkassokosten und Verzugszinsen.
Diesem Unternehmen könnten Sie nochmals Ihr mögliches Ratenzahlungsangebot unterbreiten.
Bei Nichteinigung könnte die Bank einen sog. Mahnbescheid bei Gericht beantragen, wogegen Sie innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einlegen können.
Dann würde es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen.
Vertragspartner bei der SCHUFA sind Finanzdienstleistungsunternehmen sowie Unternehmen anderer Branchen (Telekommunikation, Versandhandel etc.).
Die Bank würde die Information an die SCHUFA weitergeben. Diese würde die Forderung prüfen und ggf. einen Eintrag vornehmen. Nicht aus jeder unbezahlten Rechnung wird automatisch ein negativer Schufaeintrag.
Bei Ihnen würde es sich um ein sog. weiches Merkmal handeln. Solche Merkmale dürfen nur an die SCHUFA übermittelt werden, wenn die jeweilige Bank vorher eine Interessensabwägung vorgenommen hat. In diese Abwägung muss auch Ihr Verhalten berücksichtigt werden.
Eine Meldung wäre nur dann zulässig, wenn es deutliche Hinweise auf die Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit Ihrerseits gebe. Dies ist ja bei Ihnen gerade nicht der Fall.
Daher hätten Sie bei einem Eintrag bei der SCHUFA einen sog. Löschungsanspruch. Diesen müssten Sie dann notfalls geltend machen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe
mit freundlichen Grüßen