Uns wurde der Kredit von der Sparkasse gekündigt
Sofort wurden alle Konten gesperrt.
Das meiner Kinder ( 8, 11 Jahre )
Das meines Vaters der mit in Vertrag seht ( RENTNER)
bis zur Rückzahlung haben wir Zeit bis zum 15.08.2011
was kann Ich tun???
Eingrenzung vom Fragesteller
8. August 2011 | 10:35
Sehr geehrte Ratsuchende,
ohne Kenntnis des Kreditvertrages und des Kündigungsgrundes lässt sich Ihre Frage nicht sachgerecht beantworten.
Sie sollten daher die Frage hier schließen und sich direkt an einen Kollegen wenden.
Dabei können dann auch Dokumente ausgetauscht und Unklarheiten beseitigt werden.
sofern die Kündigung zu Recht erfolgt sein sollte (z.B. Zahlungsverzug), konnte und durfte die Bank die Konten sperren, allerdings nur die Konten der Vertragspartner.
Da ich mir kaum vorstellen kann, dass minderjährige Kinder Vertragspartner geworden sind, wäre deren Kontosperrung unzulässig.
Sie sollten die Sparkasse daher schriftlich auffordern, diese nicht betroffenen Konten freizugeben. Setzen Sie dafür eine kurze Frist (drei Tage dürften reichen) und nach ablauf dieser Frist kann die Kontofreigabe im Wege der einstweiligen Verfügung gerichtlich durchgesetzt werden.
Zwar können sie dieses beim Amtsgericht selbst einleiten; allerdings sind gewisse Formalien und Begründungen notwendig, so dass ich Ihnen dringend dazu rate, einen Rechtsanwalt nach Fristablauf einzuschalten.
Bezüglich der Vertragspartner - wirksame Kündigung unterstellt - wird es bei der Kontensperrung und dem Rückzahlungsanspruch verbleiben. Hier hilft entweder nur die sofortige Zahlung oder ein klärendes Gespräch mit der Bank, zu welchem mangels weiterer Informationen keine Empfehlung ausgesprochen werden kann.
Handelt es sich um eine unwirksame Kündigung, können auch die Vertragspartner die einstweilige Verfügung gegen ihre Kontensperrung einleiten. Zusätzlich sollte mit anwaltlicher Hilfe gegen die Kündigung vorgegagen werden.