Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne beantworte ich Ihre Frage summarisch auf der Basis der mitgeteilten Informationen.
Das Erziehungsgeld läuft Ende 2006 aus. Für Kinder, die im darauffolgenden Jahr geboren werden (2007), können die Eltern nur noch Elterngeld beantragen.
Das Elterngeld ersetzt, um Ihre eigentliche Frage zu beantworten, als Einkommensersatzleistung 67% des vorherigen, pauschalierten Nettoerwerbseinkommens (maximal 1.800 Euro pro Monat) des-/derjenigen, der/die auf eine Erwerbstätigkeit wegen der Betreuung des Kindes verzichtet oder diese einschränkt. In Ihrem Fall wären das also 67% aus dem Nettobetrag von € 1000 (vorausgesetzt dies wäre zu diesem Zeitpunkt noch aktuell).
Anträge können Sie bei dem für Sie zuständigen Amt für Versorgung und Soziales stellen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort eine erste rechtliche Orientierung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Dolscius
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Elmar Dolscius
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Vielen Dank für Ihre Antwort!
Ich habe noch eine kurze Nachfrage: Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet und wurde nur für die Dauer der Erziehungszeit in dem Punkt Gehalt geändert. D.h. mein eigentlicher Brutto-Verdienst beträgt 2500 Euro. Den würde ich ja auch wieder bekommen, sobald meine Erziehungszeit vorbei ist und ich nicht wieder schwanger wäre. Wenn ich jetzt während meiner Erziehungszeit nicht arbeiten würde und nur die 300 Euro Erziehungsgeld bekäme, auf welches Nettoeinkommen würde sich dann das Elterngeld beziehen?
Vielen Dank und viele Grüße!
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne wie folgt beantworten möchte:
Vorab möchte ich noch auf eine Sache hinweisen: Das das Erziehungsgeld durch das Elterngeld abgelöst wird, ist beschlossene Sache. Die Einzelheiten sind jedoch noch nicht abschließend geklärt. Hierzu existieren verschiedene Entwürfe der Parteien. Ich habe Ihnen die Punkte genannt, die übereinstimmen und wahrscheinlich so umgesetzt werden.
Vorgesehen ist ein Ersatz von 67% des Nettoeinkommens desjenigen, der zur Erziehung des Kindes auf seine Erwerbstätigkeit voll oder in Teilen verzichtet.
WEiterhin ist beim Elterngeld, das von 2007 an als Lohnersatz für ein Jahr gezahlt werden soll, eine soziale Komponente vorgesehen. Jede Familie soll danach ein Mindestelterngeld von 300 Euro erhalten, das bisherige Erziehungsgeld entfällt, wie gesagt, ab 2007. Bei Familien mit geringem Einkommen wird für die Berechnung des Elterngeldes das gemeinsame Einkommen beider Partner zu Grunde gelegt.
Letztlich wird es also auf den Betrag ankommen, den Sie faktisch auch als Einkommen erhalten haben. Minimum sind die erwähnten 300 Euro.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit abschließend beantworten und wünsche Ihnen alles Gute für die größer werdende Familie.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Dolscius
Rechtsanwalt