Sehr geehrter Ratsuchender,
ich empfehle Ihnen dringend, sofort einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen und keinesfalls ohne vorherige anwaltliche Absprache irgendwelche Aussagen zu dem Tatvorwurf zu machen. Ich bin gern bereit, Ihre Interessen in der strafrechtlichen Auseinandersetzung zu vertreten. Kontaktieren Sie mich bitte unter den oben genannten Kontaktdaten.
Ansonsten folgendes:
Wie Sie richtig vermuten, steht nicht nur der Widerruf der Bewährung im Raum, sondern auch die Ahndung der neuerlichen Straftatvorwürfe. Ich gehe davon aus, dass ihnen im Rahmen des Bewährungsbeschlusses aufgegeben wurde, sich innerhalb der Bewährungszeit straffrei zu führen. Dagegen hätten Sie verstossen, wenn sich die gegen Sie gerichteten Vorwürfe bestätigen.
Das Sie den verursachten Schaden zwischenzeitlich ausgeglichen haben, beseitigt leider nicht den Straftatbestand, sondern wird allenfalls bei der Strafzumessung zu Ihren Gunsten berücksichtigt.
Bedenken Sie, das einiges auf dem Spiel steht. Nur ein von Ihnen beauftragter Verteidiger kann in die Straf- und Ermittlungsakten Einsicht nehmen. Erst dann erfahren Sie auch die Hintergründe des derzeitigen Ermittlungsverfahrens. Unter Zugrundelegung des Akteninhaltes kann dann eine Strategie zur wirksamen Verteidigung entworfen werden.
In Erwartung Ihrer Rückantwort verbleibe ich
hochachtungsvoll
Wundke
Rechtsanwalt
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