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Bestellung von Geschäftsführern bei der GmbH & Co. KG

4. April 2017 10:34 |
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Gesellschaftsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dr. Ralf Deutlmoser, LL.M. (US)

Zusammenfassung

Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH kann sowohl ein Gesellschafter (KG oder GmbH) wie auch ein Fremdgeschäftsführer sein.

Können bei der GmbH & Co. KG folgenden Personen als Geschäftsführer bestellt werden und ist die Eintragung ins Handelsregister möglich:

1. Kommanditisten
2. Personen die keine Gesellschafter sind

Vielen Dank.


Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage basierend auf den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Vorab zur Klarstellung: Die Befugnis zur Geschäftsführung liegt auch bei der GmbH & Co. KG beim Komplementär. In der typischen GmbH & Co. KG, mit nur einer GmbH als Komplementär, führt die Geschäfte der GmbH & Co. KG also die Komplementär-GmbH.

Die GmbH selbst führt ihre Geschäfte durch ihre(n) Geschäftsführer. Dieser Geschäftsführer führt also unmittelbar die Geschäfte der GmbH und damit mittelbar die Geschäfte der KG.

Der Geschäftsführer der GmbH kann dabei sowohl ein Gesellschafter (auch Kommanditist) der KG oder der GmbH wie auch ein Fremdgeschäftsführer sein, also eine Person, die keine Gesellschafterstellung inne hat.


Ich hoffe, damit im Rahmen dieser Plattform schnell eine erste rechtliche Orientierung zur Verfügung gestellt zu haben, die Ihnen auf dem weiteren Weg nützlich ist. Eine detaillierte Rechtsberatung kann damit naturgemäß nicht ersetzt werden.

Mit den besten Grüßen

Dr. Ralf Deutlmoser
Rechtsanwalt . Mediator . Attorney at Law (NY)

Rückfrage vom Fragesteller 4. April 2017 | 13:40

Besten Dank. Ich dachte bei Personengesellschaften sei die Fremdgeschäftsführung ausgeschlossen, da die Geschäftsführung bei Personengesellschaften die sog. Selbstorganschaft bedarf. Wie ist es mit der Eintragung ins Handelsregister?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. April 2017 | 14:33

Guten Tag,

Geschäftsführer der GmbH & Co. KG ist im Regelfall nur der einzige persönlich haftende Gesellschafter, die GmbH.

Im Handelsregister ist als Komplementär der GmbH & Co. KG die GmbH eingetragen und bei der GmbH sodann der jeweilige Geschäftsführer.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Deutlmoser

Gerne stehe ich für weitere Fragen zu diesem Thema zur Verfügung: Am besten unter meiner E-Mail: rcd@weidenbuschdeutlmoser.com

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