Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es kommt sehr darauf an, wie das Testament formuliert ist, eine detaillierte Testamentsberatung kann hier selbstverständlich nicht erfolgen.
Aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben, gehe ich von einer Pflichtteilsstrafklausel aus. Wenn nun tatsächlich nur noch ein Erbe vorhanden ist (egal ob Letztversterbender oder ein Dritter) und dieser verstirbt, richtet sich die weitere Erbfolge zunächst nach den Anordnungen im Testament.
Wenn das Testament keine Erbenregelung für diesen Fall (Nach- / Ersatzerbschaft) vorsieht, greift die gesetzliche Erbfolge. Nach dem Testament sind die Kinder ausgeschlossen, es werden also die nach gesetzlichem Erbrecht nächsten Verwandten / Abkömmlinge erben. Sind auch keine weiteren Verwandte / Abkömmlinge vorhanden, oder auch enterbt, wird am Ende das Erbrecht des Staates greifen § 1936 BGB
.
Das Testament erlischt nicht durch die Einforderung des Pflichtteils, das Testament ist der erklärte Wille der Testierenden. Lediglich die Pflichtteilsstrafklausel wird aktiviert. Ob weitergehende Folgen eintreten, kommt wieder auf die genaue Formulierung des Testamentes an.
Wie bereits erwähnt, kann eine detaillierte Testamentsberatung an dieser Stelle nicht erfolgen, es handelt sich lediglich um eine Ersteinschätzung anhand Ihrer Angaben.
Sollten Sie darüber hinaus eine Testamentsberatung und ggf. auch die Ausarbeitung eines Testamentes wünschen, können Sie mich gerne kontaktieren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 26.01.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Es existiert keine Nach-/Ersatzerbenregelung, somit erben die weiteren Abkömmlinge 1. Ordnung = Enkel. Davon gibt es derzeit 3.
Perfekt.
Sie haben alles verständlich und zügig anhand meiner spärlichen Informationen richtig intepretiert (Pflichtteilsstrafklausel) und erklärt.
Danke für die tolle Hilfe.
Liebe Grüße
die Fragestellerin
Es freut mich, dass ich Ihnen helfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Lott
Rechtsanwalt