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Berliner Testament: Ist das gesamte Nachlassvermögen erfasst?

| 19. April 2009 21:58 |
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Erbrecht


Hallo,

umfasst das im Berliner Testament bedachte Vermögen auch das Vermögen, das der überlebende Ehepartner nach dem Ableben des ersten erworben hat.
Fall: Meine Eltern haben ein Berliner Testament vereinbart. Mein Vater ist vor 29 Jahren verstorben. Meine Mutter hat erhebliche Geldbeträge seitdem erwirtschaftet und fragt sich, obe sie die Verteilung auf ihre beiden Söhne nun frei festlegen kann.

Schönen Dank für die Antwort.

C. O.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ich gehe davon aus, dass in Ihrem Falle ein gemeinschaftliches Testament vorliegt, in dem Ihre Eltern sich zunächst gegenseitig bedacht und sodann geregelt haben, dass im Falle des Versterbens desjenigen, der den anderen überlebt hat, das gesamte Vermögen an einen bestimmten Dritten (hier Sie und ggf. Geschwister) fällt. In diesem Falle fällt das gesamte Nachlassvermögen in dem im Testament bestimmten Umfang an die im Testament bestimmten Erben, unabhängig davon, wann - also vor oder nach dem Tode des Erstverstorbenen - und in welchen Umfang Vermögen gebildet worden ist. Von den entsprechenden Bestimmungen in dem gemeinschaftlichen Testament kann grundsätzlich auch nicht mehr durch eine andere letztwillige Verfügung abgewichen werden, §§ 2269 Abs. 1 , 2270 Abs. 2 BGB , 2271 Abs. 2 BGB.

Ich hoffe, Ihre Frage beantwortet zu haben. Bei Unklarheiten nutzen Sie die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Scholz, RA

Bewertung des Fragestellers 21. April 2009 | 12:46

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