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Berechnung von ALG1 nach dem Bezug von Krankengeld

13. April 2011 18:38 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler

Zusammenfassung

Wie wird das Arbeitslosengeld 1 berechnet, wenn man zuvor 6 Monate Krankentagegeld von der privaten Krankenkasse bezogen hat?

Das Arbeitslosengeld 1 wird anhand des Arbeitsentgelts der letzten zwei Jahre vor Entstehen des Arbeitslosengeldanspruchs berechnet, wenn in diesem Zeitraum mindestens 150 Tage ein Anspruch auf Arbeitsentgelt bestand. Da im vorliegenden Fall erst 6 Monate Krankengeld bezogen wurde, ist für die Berechnung des ALG 1 die Höhe des vorherigen Lohnes maßgeblich, nicht die Höhe des Krankengeldes.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine einfache Frage.

Seit ca. 25 Jahren zahle ich als Angestellter ununterbrochen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Nun beziehe ich seit ca. 6 Monaten Krankentagegeld von meiner privaten Krankenkasse, da ich erkrankt bin.

Das Krankengeld entspricht dem monatlichen Nettogehalt plus Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung plus dem monatlichen Beitrag meiner privaten Krankenvollversicherung.

Wenn ich nun arbeitslos würde, wie würde dann das Arbeitslosengeld 1 berechnet?

Mir ist bekannt, dass normalerweise die letzten 12 Monate zur Berechnung des ALG herangezogen werden. Wird das Krankengeld mit in die Berechnung des ALG einbezogen?
Oder wird es gar nicht bei der Berechnung berücksichtigt, so dass ich weniger ALG bekommen würde als wenn ich gearbeitet hätte?

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

Es gilt § 131 IV SGB III. Wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor Entstehen des Arbeitslosengeldanspruchs Arbeitslosengeld bezogen haben, wäre das Arbeitsentgeld Bemessungsgrundlage.

Innerhalb von zwei Jahren, dem Bemessungsrahmen muss für mind. 150 Tage ein Anspruch auf Arbeitsentgelt bestanden haben, dann ist Maßstab das Arbeitsentgelt und nicht die Höhe des Krankengeldes.

Da Sie erst 6 Monate Krankengeld beziehen, wäre hier die Höhes Ihres Lohnes für die Berechung des ALG I maßgeblich.



Rückfrage vom Fragesteller 14. April 2011 | 15:23

Guten Tag Herr Wöhler,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Trotzdem habe ich es wohl nicht richtig verstanden.

Sie schreiben:
"Da Sie erst 6 Monate Krankengeld beziehen, wäre hier die Höhes Ihres Lohnes für die Berechung des ALG I maßgeblich."

Wenn ich morgen arbeitslos würde, welcher Zeitraum würde dann zur Ermittlung des ALG1 herangezogen? (die letzen 12 Monate, die letzten 18 Monate, etc.?).

Vielen Dank für Ihre Mühe!





Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. April 2011 | 19:46

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

Es gilt das Arbeitseinkommen der letzten 12 Monate, es sei denn in diesem Zeitraum wurde an weniger als 150 Tagen Arbeitslohn bezogen, dann würde man den Bemessungszeitraum nach § 130 SGB III auf 24 Monate ausweiten.

Haben Sie also in den letzten 12 Monaten 6 voll gearbeitet, dann sollten Sie die nötigen 150 Tage erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

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