Ich habe mit einem Ex-Mann das gem. Sorgerecht. Meine Kinder wohnen bei ihm und wir haben seit ca. 3 Jahren keinen Kontakt mehr( nicht von meiner Seite aus!). Den Unterhalt an meine Kinder zahle ich regelmäßig.
Gem. §1626 Abs.1 BGB
steht mir ein Auskunftsrecht über meine Kinder zu.
Da mein Ex-Mann und die Kinder 13 Jahre und 16 Jahre mir keine Auskunft über Zeugnisse und evt. Ausbildungsvertrag erteilen, würde es mich interessieren, was ich dagegen tun kann.
Ich vermute sogar, dass meine Unterschrift gefälscht wird, da ich weiss, das Sparbücher ohne meine Unterschirft eröffnet wurden. Vermutlich macht meine 16 jährige Tochter auch den Führerschein. Meine Tochter ist jetzt in der 10. Klasse Realschule und müsste dieses Jahr fertig sein. Einen Ausbildungsvertrag wurde mir noch nicht zur Unterschrift vorgelegt. Ist es überhaupt möglich,dass meine Tochter ohne diese Unterschrift eine Ausbildung machen kann?
1. Gemäß §1686 BGB
(und nicht §1626 BGB
) haben Sie einen Aukunftsanspruch über die persönlichen Verhältnisse der Kinder.
Auskunftsverpflichtet ist grds. derjenige, in dessen Obhut sich die Kinder befinden. Sie müssen nur nachweisen, daß Sie ein berechtigtes Interesse an der Auskunft haben. Insbesondesre haben Sie ein Recht darauf, über die Entwicklung des Kindes Auskunft zu erhalten. Gerade in den Fällen, in welchen ein Elternteil keinen Kontakt mehr zu den Kindern hat, besteht ein Auskunftsrecht.
Sie haben daher einen Auskunftsanspruch über die persönlichen Verhältnisse, d.h. den Gesundheitszustand der Kinder, die schulische und berufliche Entwicklung, die Schulzeugnisse und Ausbildungszeugnisse.
2. Ihre Tochter benötigt auch Ihre Unterschrift, wenn Sie einen Ausbildungsvertrag unterschreiben will.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
www.anwalt-wille.de
Rechtsanwalt Klaus Wille
Rückfrage vom Fragesteller3. Februar 2008 | 17:54
Was kann ich dagegen tun, wenn man mir keine Auskunft gibt?
An wen kann ich mich wenden? Was ist mit dem Führerschein?
Kann dies mein Ex-Mann alleine entscheiden?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt3. Februar 2008 | 18:28
Wenn Sie keine Auskunft durch den Kindesvater erhalten, dann können Sie diesen Anspruch auch gerichtlich durchsetzen.
Ich empfehle Ihnen daher einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der den Vater schriftlich zur Auskunft auffordert.