Sehr geehrte Fragestellerin,
grundsätzlich ist der Erbe nicht verpflichtet seine Erbeneigenschaft durch Vorlage eines Erbscheins gegenüber einer Bank zu beweisen. Er hat auch die Möglichkeit, den Nachweis seines Erbrechts in anderer Form zu erbringen; BGH, Urteil vom 7. 6. 2005 - XI ZR 311/ 04
.
Ob Ihnen dies möglich ist, kann von hier nicht beurteilt werden. Sollte dies der Fall sein, können Sie die Bank auf Auszahlung der Beerdigungskosten verklagen. Ob ein rechtskräftiges Urteil zeitlich vor der Erteilung eines Erbscheins ergehen wird, kann von hier ebenfalls nicht beurteilt werden.
Ich rate Ihnen daher nochmals die Bank unter Vorlage des Nachweises Ihrer Erbenstellung und unter Hinweis auf das o.g. Urteil aufzufordern, die Kosten der Beerdigung aus dem Nachlass zu begleichen. Sollte die Bank sich weiterhin weigern, rate ich Ihnen einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit Ihrer Vertretung zu beauftragen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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Antwort
vonRechtsanwalt Ingo Bordasch
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Hallo, hier noch eine Frage,
ein Testament liegt nicht vor, was wär denn ein Nachweis
meiner Erbenstellung?
Warum handeln verschiedene Banken unterschiedlich,
der Bestatter hat nicht mit jeder Bank diese Problem.
Sehr geehrte Fragestellerin,
für die Frage warum die Banken dies unterschiedlich handhaben bin ich der falsche Ansprechpartner. Dazu müssten Sie sich an Ihre Bank wenden.
IdR kann mit einem Testament die Erbenstellung nachgewiesen werden. Ohne Testament ist dies schwierig. Es kommt aber auf Ihre konkrete Situation an. Ohne Kenntnis aller Umstände kann dies aber von hier nicht beurteilt werden-
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
- Rechtsanwalt -