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Bearbeitungsgebühren für Kredit

11. Dezember 2014 15:45 |
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Kredite


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Die Rückerstattung von Kreditbearbeitungsgebühren setzt nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH ein Verbraucherdarlehen voraus - über geschäftliche/gewerbliche Darlehen steht eine Entscheidung noch aus

Guten Tag,

wir haben am 18.12.2008 bei unserer Hausbank einen Kredit abgeschlossen und es wurden 2800,00 € Bearbeitungsgebühren verrechnet. Der Kredit diente dazu unser Geschäft welches nicht so gut gelaufen ist zu beenden. Da noch Schulden da waren, unter anderem für Ware, haben wir privat diesen Kredit beantragt und die Firma dann abgemeldet. Nun zahlen wir bei variablen Zins jeden Monat ab. Erwähnen möchte ich noch, das damals bei Gründung ein Existenzgründer Darlehen aufgenommen wurde, welches die Bürgschaftsbank mit getragen hatte. Das Geschäft existierte nicht so lange, als das der Gründungskredit komplett getilgt werden konnte. Der Rest des Darlehens ging dann auch in den neuen Kredit mit hinein. Wurde also auf privat umgeschuldet.
Wobei Bedingung unserer Hausbank war, das auch weiterhin die Bürgschftsbank mit einer Ausfallbürgschaft im Boot ist. Was diese auch gemacht hat und nun auch jährlich eine Provision kassiert.
Ich habe nun mit einem Musterbrief die Bearbeitungsgebühren zurück gefordert. Das hat die Bank mit dem Hinweis das die Darlehen einer selbständigen Tätigkeit zu gute kommen, abgelehnt. Ferner schreibt sie, das bei einer Umschuldung von Fördermitteldarlehen eine Sonderleistung darstellt, die gesondert vergütungsfähig sind.
Meine Frage dazu. Hat die Bank recht, oder versucht sie mich abzuwimmeln?

11. Dezember 2014 | 16:34

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie müssten zunächst in der Tat beweisen können, dass es sich um ein Verbraucherdarlehen handelt, für die allein die aktuelle Rechtsprechung gilt - das ist Vorrangigste und Erste.
Ich sehe da durchaus nach einer ersten, vorläufigen Einschätzung Chancen, weil der Vertrag ja privat abgeschlossen wurde.

Auch für Existenzgründerdarlehen liegt noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung vor.

Zum Zweiten:
Der BGH hat in zwei Revisionsverfahren am 13.05.2014 entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei Krediten unzulässig sind (Az. XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12 ).

Wenn sich ein Verbraucherdarlehen beweisen lassen kann, dann müssen Sie VOR Ablauf des Jahres 2014 Klage zur Verjährungshemmung erheben oder ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

Das würde ich wegen der Frage der Verbrauchereigenschaft gesondert anwaltlich prüfen lassen und vor Ablauf des Jahres ggf. diese verjährungshemmenden Maßnahmen einleiten.

Ob die Bank auf die Einrede der Verjährung vorab - vor dem Jahresende - verzichtet, ist nicht immer klar und müsste schriftlich von denen als definitive Aussage verlangt werden.

Gehen Sie also am besten unverzüglich zu einem Anwalt Ihrer Wahl.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

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