Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Verträge über die Übertragung von Grundstücken und Verträge über die Regelung des Zugewinnausgleichs müssen grundsätzlich notariell beurkundet werden. Das gilt auch für Vorverträge und Verpflichtungserklärungen. Die Zusicherung Ihres Ex-Mannes reicht also nicht aus.
Wenn Sie wirklich Sicherheit haben wollen, müssten Sie mit Ihrem Ex-Mann einen notariellen Vertrag abschließen, entweder doch gleich einen Vertrag über die Übertragung des Hauses (was natürlich das kostengünstigste wäre, da dann nur eine Beurkundung erforderlich ist) oder zumindest einen Vorvertrag oder eine Vereinbarung über die Abwicklung des Zugewinnausgleichs, in den ja der Wert des Hauses ebenfalls aufgenommen werden könnte.
Die Kosten für die Übertragung des halben Hauses liegen einschließlich Notargebühren und Grundbuchumschreibung bei etwa 700 € wenn Sie einen "Kaufpreis" von 70.000 € zugrunde legen.
Ich hoffe, Ihnen damit einen ersten Überblick gegeben zu haben und verweise auf die kostenfreie Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
RAin Gabriele Koch
Antwort
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