Sehr geehrte Damen/Herren,
ich befinde mich mit meiner Frau in Scheidung und Trennung (wird in 6 Wochen stattfinden). Wir haben ein gemeinsames Kind (8 Jahre). Wir möchten vereinbaren, dass das Kind beim Vater lebt. Die Mutter ist damit einverstanden. Das Sorgerecht sollen beide haben. Ich bin jedoch als Vater besorgt, das meine Frau die getroffene Vereinbarung brechen könnte und aus Gründen (welche auch immer) im Nachhinein das Kind per Gerichtsentschluss zurückholen lässt.
Kann unsere getroffene Vereinbarung angefochten werden? Und was kann ich tun um sicher zu gehen, dass das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bei mir liegt. Muss diese Vereinbarung zum Familiengericht? Gibt es ein Eilverfahren dafür?
bei der Frage des Sorgerechts und des Aufenthaltsbestiimmungsrechts ist immer das Wohl des Kindes maßgeblich. Wenn aus Sicht des Gerichts nicht dagegen spricht sollten sie im Scheidungsverfahren das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf sich übertragen lassen. Im Verbund erhöht dies die Kosten nur unwesentlich.