Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Auf Grund der Schilderung, dass das Jugendamt empfiehlt das der Aufenthalt der Kinder bei Ihnen sein soll, kann ich Ihnen nur empfehlen, dass Aufenthaltsbestimmungsrecht bereits jetzt einzuklagen. Denn das Jugendamt wird üblicherweise bei der Entscheidungsfindung angehört.
Ebenso stellen Sie dar, dass ein längerer Aufenthalt bei der Mutter zum Nachteil der Kinder ist, dies ist ein weiterer Grund nicht länger abzuwarten.
Die Handgreiflichkeit gegen die Kindesmutter ist wir nur eine untergeordnete Rolle spielen, sofern dies ein einmaliger „Ausrutscher“ war und die Kinder nicht mit einbezogen waren. Im übrigen muss die Kindesmutter dies nachweisen, ein berufen darauf ist nicht ausreichend, soweit die Aussagen der Kindesmutter nicht der Wahrheit entsprechen.
Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin
Enderstr. 59
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Antwort
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